26. Mai 2016

Verhütung ist ein Grundrecht



In Artikel 2 des Grundgesetzes sind das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit festgeschrieben. Daraus ergibt sich unserer Meinung nach auch ein Recht auf Verhütung. Alle Menschen sollen sich vor Krankheiten schützen können und selbst entscheiden, ob und wann sie Kinder bekommen möchten.

Auch die UN-Weltfrauenkonferenz schrieb schon 1995: „Reproduktive Gesundheit bedeutet deshalb, dass Menschen ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben können und dass sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie davon Gebrauch machen. In diese letzte Bedingung eingeschlossen sind das Recht von Männern und Frauen, informiert zu werden und Zugang zu sicheren, wirksamen, erschwinglichen und akzeptablen Familienplanungsmethoden ihrer Wahl sowie zu anderen Methoden ihrer Wahl zur Regulierung der Fruchtbarkeit zu haben, die nicht gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen.“

Zwar ist die Situation in Deutschland was Verhütungsmittel angeht vergleichsweise gut, dennoch gibt es auch hier noch Hürden. Diese hängen hauptsächlich mit dem finanziellen Aspekt zusammen. Menschen mit geringem Einkommen können nicht frei wählen, wie sie verhüten wollen, weil einige Methoden schlicht zu teuer sind. Wenn diese Menschen dann zum Beispiel die günstigeren „Pillen“-Präparate nicht vertragen oder aus anderen Gründen nicht verwenden können oder wollen wird Verhütung schnell zu einem Luxus, den sie sich kaum leisten können.
So kann es nicht weitergehen. Ein erster Schritt um Verhütungsmittel erschwinglicher zu machen ist eine Senkung des Steuersatzes von 19% auf die für Grundbedarf vorgesehenen 7%.

Außerdem muss die Möglichkeit geschaffen werden, mit einem Bescheid für Sozialleistungen, wie z. B. ALG II, BAföG, BAB, Wohngeld oder andere Leistungen oder mit einem Einkommensnachweis über ein geringes Einkommen kostenlos Verhütungsmittel bekommen zu können. Das könnte zum Beispiel gewährleistet werden durch eine staatliche Stelle, die prüft ob diese Voraussetzungen bestehen, und dann eine Bescheinigung über die Kostenübernahme ausstellt. Apotheken und Praxen rechnen dann direkt mit dieser staatlichen Stelle ab.

Wichtig ist hierbei: nicht nur hormonelle Verhütungsmittel, sondern auch Barrieremethoden (Diaphragma, Kondom, Dental Dam usw.) müssen übernommen werden, damit die Wahlfreiheit gewahrt wird, die Verantwortung der Schwangerschaftsverhütung nicht einseitig auf die Frau* abgewälzt wird und nicht zuletzt auch, damit nicht nur Schwangerschaften, sondern auch Krankheiten verhütet werden können.

Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 25. Mai 2016.



← zurück