1. Oktober 2018

Stadtentwicklungsvisionen für Hamburg – mobil, grün, gerecht!



Lebenswert, grün, gerecht – Unser Hamburg von morgen

1. Präambel 
2. Wohnen wir uns die Stadt zurück! — Wohnen und Bauen 
3. Smash the Cartriarchy! — Mobilität und Verkehr 
4. Lasst die Stadt leben! — Städtische Kultur 
5. Mein ist Dein! — Öffentlicher Raum 
6. Fairsorgungsnetze — Energie, Wasser und Wertstoffe 
7. Wir hängen niemanden ab! — Stärkung von ländlichen Regionen 
8. Umsetzung, Ansprüche und Bürger*innenbeteiligung

________ 1. _______

Die Stadt Hamburg ist unser Lebensmittelpunkt – kontinuierlich im Wandel, am Puls der Zeit und Dreh- und Angelpunkt für gesellschaftliche 
Weiterentwicklung.
 

 
Sie zeichnet sich durch ungewöhnliche Dichte und Diversität aus, wodurch ein kreativer und produktiver zwischenmenschlicher Austausch erleichtert wird. Die Stadt fungiert als inspirierender und lebendiger Raum für ein selbstbestimmtes und freies Leben der Bewohner*innen und Besucher*innen.

Dabei muss sie nicht nur die Gesundheit ihrer Bewohner*innen sicherstellen, 
sondern ein klimaneutrales und chancenreiches Leben ermöglichen. Städte agieren inklusiv und passen sich an die individuellen Bedürfnisse ihrer Bewohner*innen an. Dabei liegt die Gestaltung und Veränderung Hamburgs bei ihren Bewohner*innen.

Wir erkennen die Entwicklungen der europäischen Städte und den damit 
verbundenen einzigartigen Charakter an. Aber die Leitsätze der Charta von Athen und dem darauffolgenden Prinzip der autogerechten Stadt hat die Lebensqualität in europäischen Städten deutlich verschlechtert. Die Entwicklung im Zuge der Leipzig Charta sehen wir positiv und stellen uns hinter eine urbane Transformation, in der die Ökologie, Urbanität und ein gesundes Leben in der Stadt in Einklang gebracht werden.

________ 2. ________

Wohnen wir uns die Stadt zurück! — Wohnen und Bauen

Der eigene Wohnraum ist für die meisten Menschen der Lebensmittelpunkt und hat somit einen starken Einfluss auf das eigene Wohlbefinden. Aspekte dessen sind die Lage und Anbindung, die Ästhetik, die Sicherheit, die Nachbarschaft, das kulturelle Umfeld und nicht zuletzt die Kosten. So muss jedem Menschen das Recht auf Freizügigkeit, ein angenehmes und soziokulturell inspirierendes Umfeld unabhängig vom Einkommen gewährt werden.

Gemeinsam statt Gegeneinander 
Damit eine Stadt die Gesundheit der Bewohner*innen fördert und zeitaufwändige Pendelwege mindert, müssen einzelne Viertel wieder nutzungsdurchmischt geplant werden. Bildungs-, Freizeit-, Gastro- und Kultureinrichtungen, Wohnungen, Grünflächen und Arbeitsplätze sollen lokal verbunden werden, wobei der Richtwert des Durchmessers eines Quartiers bei etwa 3000 Metern liegen sollte, um genügend Raum und Vielfalt zu bieten und dennoch kurze Wege zu ermöglichen. Das Wohnumfeld muss folglich Lebenschancen bieten. In diesen lebendigen Quartieren ist, wie im Abschnitt Mobilität beschrieben, der motorisierte Verkehr stark eingeschränkt, was einen Straßenraum ermöglicht, der zum Aufenthalt einlädt.

Statt auf Separation von jüngeren und älteren Menschen, solchen mit und ohne Migrationshintergrund, sowie in hohen und niedrigen Einkommensklassen, mit oder ohne Behinderung muss in den Quartieren auf ein vielfältiges Miteinander gesetzt werden. Durch passende Angebote, wie konsumzwangsfreie Räume bspw. für Kulturevents, Gemeinschaftsküchen und Urban Gardening, Förderung von Hofläden, die ihre Ware aus solidarischen Landwirtschaften beziehen und Einzelhändler*innen wird die soziale Interaktion der Nachbarschaft, aber auch ein ökologisch nachhaltiges Leben gefördert. Flächen für derartige Angebote können u. a. aus dem Wegfall von Autoparkplätzen resultieren. Bildungsbauten fungieren hier nicht nur als Ort des Lernens, sondern in weiterer Nutzung auch der Quartiersgemeinschaft.

Es sollen nicht nur die Gemeinschaft zwischen Generationen gefördert werden, indem Mehrgenerationen-WGs kostengünstiger als sonstige WGs sind, sondern auch die Strukturen für eine alternde Gesellschaft. Daher bedarf es barrierefreiem Wohnraum, wo sich auch innerhalb der Wohnung barrierefrei bewegt werden kann. Für entsprechende bauliche Veränderungen und jene aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen müssen Fördermittel in dem Maße zur Verfügung gestellt werden, dass jede*r nach ihren*seinen individuellen Bedürfnissen leben kann. Außerdem wird die Gestaltung eines Systems der Altersversorgung mit fließenden Übergängen zwischen betreutem Wohnen, häuslicher Pflege und Einrichtungen für Menschen, die nicht mehr alleine Wohnen können, dabei helfen, nicht nur ein würdevolles, sondern auch ein bereicherndes Altern im Quartier zu ermöglichen.

Baukultur 
Für ein wohnliches Viertel ist eine ästhetische und individuelle Baukultur 
unabdingbar. Um diese zu gestalten ist das Einbeziehen von natürlichen 
Gegebenheiten und Natur, sowie die Verwendung von ökologisch nachhaltigen und vielfältigen Baustoffen sinnvoll. Die ästhetische Gestaltung der Bauten, sowie ganzer Quartiere dürfen nicht unter Kosteneinsparungen leiden, sondern sollen von Künstler*innen und Designer*innen mitentwickelt werden. Denn neben der gelebten Vielfalt einer Stadt, sollte dessen physische Form diese zugleich widerspiegeln. Hier dienen begrünte Flachdächer als Naherholungsort für die Hausgemeinschaft, sowie der Umwelt (Insekten, CO2-Speicher, Hitzeinseln) und als Möglichkeit für Urban Gardening. Begrünte Flachdächer oder, sofern sinnvoll, die Nutzung von Flachdächern durch eine Form der erneuerbaren Energiegewinnung, sind auf Dächern 
von öffentlichen Häusern gesetzlich vorzuschreiben.

Der Klimawandel ist bereits da und stellt sowohl ländliche als auch städtische 
Räume vor große Herausforderungen. Neben der Bekämpfung der Klimakrise, um Schlimmeres zu verhindern, müssen Städte und Kommunen jetzt in Resilienz gegenüber dem Klimawandel investieren, um vor allem für zunehmende Extremwetterlagen gewappnet zu sein. Das sind unter anderem 
Starkregenereignisse, Hitzewellen, Dürreperioden und heftige Stürme. Die Stadt von Morgen muss diese Extreme auffangen und zwar durch klimafreundliche Investitionen. Zum Beispiel dürfen nicht Klimaanlagen gefördert werden. Stattdessen sollten sondern durch Beflanzung, Frischluftschneisen, Schwämme und ggf. Gewässerbildung die Temperaturextreme gemindert werden. Schwämme dienen zur Speicherung von Wasser in Starkregenfällen und die Frischluftschneisen zur Luftzirkulation.

Um ausreichend Wohnraum in der Stadt zu schaffen, sollte auf Nachverdichtung und Aufstockung bestehender Häuser gesetzt werden. Nachverdichtung soll hier auf Brachflächen, bereits versiegelten Flächen und Baulücken stattfinden, um Grünflächen und weitere nicht-versiegelte Flächen zu schützen. Der Nutzungskonflikt zwischen Grünflächen und Bebauung muss immer ausreichend überdacht werden, denn lebenswerte Großstädte brauchen, neben gut gepflegten Parkanlagen, auch ökologisch wertvolle Naturgebiete mit lokaler Artenvielfalt.

Wohnen ist keine Ware 
Wohnen muss Grundrecht sein – das ist unvereinbar mit der Nutzung von Wohnraum als Ware oder gar Spekulationsobjekt. Um einer solchen Nutzung vorzubeugen, sollte Bodeneigentum bei der Kommune liegen. Das heißt auf der einen Seite, dass der Stadt wieder das Vorkaufsrecht sämtlicher Flächen eingeräumt wird und für den Kauf solcher Grundstücke entsprechende Gelder bereitgestellt werden. So kann unter anderem ungenutztes Bauland in die öffentliche Hand zurückgeführt werden. Auf der anderen Seite ist es notwendig, dass der Verkauf von städtischer Fläche nur im absoluten Ausnahmefall gewährt werden darf. Darüber hinaus ist das Verbot von sog. Share-Deals dringend nötig, um den legalen Steuerbetrug zu beenden. Bei 
Share-Deals wird die Grunderwerbssteuer umgangen, indem eine Immobilie nicht direkt gekauft wird, sondern stattdessen Anteile eines grundbesitzenden Unternehmens erworben werden. Durch ein entsprechendes Verbot steigen die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer, die dann wieder in die lokale Infrastruktur und den Sozialwohnungsbau investiert werden können.

Privatinvestor*innen dürfen nicht länger Häuser als Spekulationsobjekte 
leerstehen lassen. In diesem Fall muss Enteignung drohen, um entsprechende 
Flächen einer Stadt für das Wohnrecht der Bürger*innen wieder nutzbar zu machen.

Sozialer Wohnungsbau ermöglicht nicht nur die schnelle und effiziente Schaffung von preisgerechtem Wohnraum, sondern wirkt außerdem der sozialen und kulturellen räumlichen Trennung zwischen und in den Hamburger Vierteln, sowie der Gentrifizierung einzelner Stadtteile entgegen.
Damit verdoppelte Investitionen aus öffentlicher Hand in den sozialen Wohnungsbau und für die Stärkung landeseigener Wohnungsbaugesellschaften zeitnah getätigt werden können, muss Kaputtsparpolitik beendet werden. Denn die dogmatische Fixierung auf eine schwarze Null ungeachtet der vorhandenen Bedarfe in der Stadt lässt sich nicht mit der Aufgabe einer sozialen Baupolitik, wie der Finanzierung von sozialem Wohnungsbau, verbinden. Darüber hinaus muss eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit eingeführt werden. Diese stellt sicher, dass einmal staatlich geförderter Wohnungsbau auch dauerhaft günstig bleibt und nicht nach einigen Jahren in die Hände von Privatinvestor*innen fällt und dann die Mieten exorbitant steigen. Wichtig dabei ist, dass eine Vielfalt an Akteur*innen (aktive Baugenoss*innenschaften, soziale Bauvereine, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Wohnprojekte und kleine, private Vermieter*innen) an dieser Wohnungsgemeinnützigkeit teilnehmen können.

Bodennutzung kann nach dem Erbbaurecht ermöglicht werden. Die Vermietung dessen muss aber z.B. auch bei vorgenommener Modernisierung einer lückenlosen Mietpreisbremse unterliegen bzw. sich an der Kostenmiete orientieren. Zur Einhaltung der Vermietung auf Höhe der Kostenmiete kann ein Sofortprogramm in Form einer steuerlichen Entlastung der Vermieter*innen helfen. Nicht-private kommerzielle Untervermietungen, wie durch Airbnb soll verboten werden. Stattdessen bedarf es preisgünstiger Hostels für Übernachtungsgäst*innen.

________ 3. ________

Smash the Cartriachy! — Mobilität und Verkehr

Städtische Mobilität ist die Voraussetzung zur sozialen Teilhabe, ermöglicht den Kontakt mit anderen Menschen, Aktivitäten und Erfahrungen und trägt so zu einem erstrebenswerten Leben bei. Aus dem Grundrecht auf soziale Teilhabe konstruiert sich also das Recht auf Mobilität.

Momentan wird die städtische Mobilität vom motorisierten Individualverkehr dominiert. In den meisten deutschen Städten werden die Straßenführung, individuelle Kosten und Angebote darauf ausgelegt, dass die Bürger*innen die meisten Strecken gut mit dem Auto zurücklegen können. Das führt zu einem lauten, unökologischen, platzineffizienten und unsicheren Stadtbild. Dies lässt sich zum Beispiel an der ungleichen Platzverteilung für einen Menschen im Auto, auf dem Fahrrad und zu Fuß erkennen. Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur sind also angesichts einer fortschreitenden Klimakrise, wachsenden Zahlen an Diabetis Typ II- und Adipositaserkrankten, sowie erhöhten Feinstaub-, Stress- und Lärmwerten und der Anzahl an Verkehrstoten dringend umzusetzen. Doch viel mehr als ein notwendiges Übel, kann Mobilität als solche ein Gewinn für die Stadt und ihre Bürger*innen sein. Sie kann bei richtiger Umsetzung als bereichernde Aktivität fungieren und zur Verbesserung der allgemeinen körperlichen und geistigen Gesundheit dienen. Diese zukunftsfähige, innerstädtische Mobilität soll geringen Raum einnehmen, kostengünstig, barrierearm, klimaneutral, leise, sicher und rund um die Uhr und flächendeckend verfügbar sein. Dazu bedarf es also einem radikalen Umdenken, wie wir unsere Straßen gestalten. Statt bloß einem Kulturwandel, der sich quasi von alleine vollziehen muss, hinterher zu bauen, muss die Politik gegen die träge und rückwärtsgewandte Autolobby in Richtung Mobilität der Zukunft schreiten und Anreize dafür schaffen, dass sich die breite Bevölkerung gerne zu dieser Art der Mobilität entscheidet. Der motorisierte Individualverkehr ist vor allem deswegen so stark vertreten, weil er oft die beste Alternative zu sein scheint, doch dieser Hebel lässt sich mit einfachen Methoden genauso gut anders einsetzen.

Rad- und Fußverkehr 
Dem Rad- und Fußverkehr, sowie dem öffentlichen Nahverkehr sind dabei die erste Priorität zuzuschreiben. Dies äußert sich z.B. darin, dass je nach momentanen Begebenheiten einzelne (Wohn- und Arbeits)gebiete in autofreie Quartiere und in eine autofreie Innenstadt eingeteilt werden. Autofrei bedeutet hier, dass die Wege nicht für den motorisierten Individualverkehr zulässig sind — ÖPNV, Lieferverkehr, Kranken-, Umzugs-, Bestattungs-, Handwerkswägen u.Ä. sind davon selbstverständlich ausgenommen. Am Rande der Quartiere werden elektrifizierte 
CarSharing-Autos auch von der Stadt angeboten, eigene lokal emissionsfreie 
Fahrzeuge können in (Tief)garagen abgestellt werden. Nicht elektrifizierte Autos sind am Stadtrand abzustellen. Zwischen den Quartieren verlaufen sogenannte Durchfahrtsstraßen, die für alle Verkehrsteilnehmenden, auch mit eigenen Autos, befahr- bzw. begehbar sind. Hier herrscht Tempo 40, wobei Busse und Straßenbahnen vorrangig zu behandeln sind.

Die Fahrradinfrastruktur muss dafür massiv ausgebaut werden. Radwege sollen die Breite einer Spur der Straße einnehmen und sind dabei baulich geschützt, geteert und schwellenfrei. Auf diese Weise soll ein engmaschiges Radwegenetz aus „Radschnellwegen“ zwischen den Quartieren und aus den Randbezirken in die Stadt hinein geschaffen werden und für alle Menschen gut nutzbar sein. Ampeln werden an die Geschwindigkeit von Radfahrenden angepasst bzw. durch Kontaktschleifen „on-demand“ geschaltet. Außerdem befinden sich Haltestangen für das Warten bei Rotphasen im Ampelbereich. Sichere Fahrradstellplätze werden an allen Orten ausreichend und überdacht angebracht, außerdem befindet sich Fahrradwerkzeug jederzeit im Umkreis von rund 2km. Von Seiten der Stadt oder des Bundeslandes werden durch ein nicht-profitorientiertes Unternehmen Leihräder zu sozial verträglichen Preisen bereitgestellt (siehe StadtRad Hamburg). Das geschieht bedarfsorientiert, es gibt also außerdem z.B. Lastenfahrräder, Kindersitze, Körbe, e-Bikes und Navigationsgeräte.

Der Ausbau von ruhigen, breiten und barrierefreien Fußwegen soll dahingehend verbessert werden, dass sie mit Bänken, sicheren Überwegen in regelmäßigen Abständen, grüner Abtrennung und einem Leitsystem für blinde Menschen ausgestattet werden. Weiter profitieren die Fußgänger*innen von Maßnahmen im öffentlichen Raum (Siehe Abschnitt „Öffentlicher Raum“).

ÖPNV
Neben dem Radverkehr ist der öffentliche Personennahverkehr die wichtigste Komponente des städtischen Mobilitätsverhaltens. Aufgrund der Barrierelosigkeit, des ökologischen und sozialen Potentials und der schnelleren Überbrückung längerer Distanzen, muss der ÖPNV als Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge gesehen werden, wobei der ÖPNV in öffentlicher Hand liegt. Eine solidarische Finanzierung bzw. sehr günstige Jahreskarten ermöglichen es den über 27 Jahre alten Bürger*innen einer Stadt den ÖPNV jederzeit kostengünstig nutzen zu können. Junge Menschen fahren kostenfrei und Übernachtungsgäste zahlen entweder eine Pauschale pro Nacht oder gar nichts, wenn es auch in ihrer Stadt ein ähnliches festbetragsfinanziertes System gibt.  Darüber hinaus erhalten Menschen, die sich neu nach Hamburg ummelden, erhalten für den ersten Monat ein „Welcome-Card“ mit der sie den gesamten HVV gratis nutzen können.

Dieser Anreiz die Züge und Busse des ÖPNV zu nutzen, wird das bestehende Angebot sofort auslasten, sodass es unverzichtbar ist, die Taktung, die Kapazitäten und das Netz bedarfsgerecht auszubauen. Dazu gehören auch vernünftige Gepäckablagen und ausreichend Kinderwägen-, Kinderfahrzeug und Fahrradstellplätze. In Gegenden, in denen die Nachfrage aufgrund der Bevölkerungsdichte gering ist, können verstärkt elektrifizierte Anrufsammeltaxis eingesetzt werden. Weiterführend kann die intelligente Nutzung des autonomen Fahrens zum Beispiel bei unabhängigen U-Bahn-Linien oder Rufbussystemen aushelfen.

Vom Dreirad in die Bahn in den Bus ans Ziel 
Damit ein solches Mobilitätskonzept funktioniert, sind intermodale 
Mobilitätsketten unabdingbar. Das bedeutet, dass auf der einen Seite die 
Fahrradmitnahme in Bussen unkompliziert, umsonst und in Zügen außerdem jederzeit möglich sein muss und auf der anderen Seite der Umstieg von einem auf das andere Verkehrsmittel durch CarSharing, Leihräder, P+R und B+R vereinfacht werden soll. P+R Plätze werden dabei mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet und von Solaranlagen überdeckt. Die Ladepunkte bedürfen durch das lange Stehen der E-Autos keiner höheren Ladeleistung als max. 3,7kW.

Klimaneutralität 
Die Elektrifizierung des gesamten motorisierten Verkehrs, insbesondere des 
ÖPNVs, der Taxen, des Lieferverkehrs und der Polizei- und Krankenwägen wird gefördert und nur elektrifizierte Fahrzeuge (inkl. des motorisierten 
Individualverkehrs) haben Zugang zur Stadt. Um alternative Antriebsmöglichkeiten zu erproben, sollen Praxistests mit elektrifizierten 
Fahrzeugen abseits von rein batterieelektrischen Fahrzeugen durchgeführt 
werden. Die gesamte Stadt wird dafür mit Ladestationen ausgestattet, die kompatibel mit E-Bikes, E- Rollern und E-Autos sind. Jegliche Personen- und Warenverkehrsmittel werden unter Betrachtung sämtlicher verfügbarer Technologien nach höchsten Umweltstandards ausgestattet.

Innerstädtische Autobahnen, Luft- und Schiffverkehr
Innerstädtische Autobahnen werden der Möglichkeit nach rückgebaut, auf wenige konzentriert und mit Autobahndeckeln unsichtbar und leise gestellt. Darüber hinaus wird kein weiterer Platz für den Bau von Autobahnen zu Verfügung gestellt. Die innerörtliche Maximalgeschwindigkeit auf Autobahnen wird auf 100 km/h reduziert. Dies erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und verringert die Entstehung von Staus.  Im Sinne einer Verlagerung des Verkehr von der Straße auf die Schiene, lehnen wir auch alle Autobahnausbauprojekte im Hamburger Umkreis ab, und fordern Investitionen in die bessere ÖPNV-Anbindung der Metropolregion, sowie faire Fahrpreise für Zugreisen nach Hamburg aus Teilen der Metropolregion, die nicht Teil des HVV sind. Auch der Güterverkehr muss auf die Scheine verlagert werden. Daraus folgt für uns die Ablehnung des Ausbau von Autobahnen im Hafen ebenso wie die Ablehnung von Entlastungsautobahnen im Hamburger Umlang (z.B. A21-Verlängerung nach Lüneburg). Auch wenn dies kurzfristig zu einer stärkeren Belastung der innerstädtischen Autobahnen führen wird, gehen wir davon aus, dass diese Maßnahmen die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene mittelfristig beschleunigen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen, den Verkehr auf den innerstädtischen Autobahnen zu reduzieren

Beim innerstädtischen Luftverkehr bedarf es strikter Regeln bzgl. der Umwelt- und Lärmbelastung der Stadtbewohner*innen. Außerdem müssen der kommerzielle Schiff- und Luftverkehr bevorzugt umweltfreundliche Technologien bei z.B. Start-/Landeslots oder der Löschung der Ware im Hafen nutzen, sowie verpflichtet werden, Landstrom zu nutzen, wenn sie sich auf dem Boden und im Hafen befinden.

________ 4. ________

Lasst die Stadt leben! — Städtische Kultur

Kunst und Kultur tragen wesentlich dazu bei, die Welt zu verstehen und unseren Horizont zu erweitern. Sie bieten uns Perspektiven für die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft. Kunst und Kultur schaffen Reflexionsorte für gesellschaftliche Entwicklungen und sind zugleich Impulsgeber für Neues. Sie vermögen es dabei, außerhalb von festen Strukturen Phänomene dieser Gesellschaft neuartig zu untersuchen und zu betrachten, sich von festgefahrenen Denkmustern dabei zu lösen und schlussendlich neuartige Fragestellungen zurück an die Gesellschaft zu stellen und dabei Transformationsprozesse anzustoßen. Sie gestalten gesellschaftliche Prozesse und fördern Integration und Teilhabe. Kunst 
und Kultur sind elementare Bausteine offener und demokratischer Gesellschaften. Kultur ist daher keine beliebige Zutat für ein schönes Leben in der Stadt, sondern dessen notwendige Voraussetzung. Sie ist zudem ein wichtiger Standortfaktor, Teil der Daseinsvorsorge und entscheidend für die Lebensqualität der Stadt. 

Kulturelle Bildung 
Die Kunstschulen der Republik leisten wertvolle Beiträge zur Vermittlung von 
Kunst und sind wichtige Multiplikatoren vor Ort. Die Förderung auf kommunaler Ebene soll weiter abgesichert und zukunftsweisende Projekte sollen gefördert werden. Diese tragen dazu bei die Kunstschulen zu qualifizieren, sowie mehr kulturelle Teilhabe für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene zu ermöglichen. Kunsthochschulen tragen als Bildungseinrichtungen dabei eine entscheidende Rolle. Den Hochschulen sollten bei der Besetzung ihrer Professuren staatliche Anreize geboten werden, verstärkt Künstler*innen einzustellen, die neben eigener künstlerischer Fähigkeit auch eine pädagogische Fähigkeit mitbringen. Bei der Besetzung von Stellen sollten u.a. deswegen studentische Vertreter*innen ein höheres Mitspracherecht bekommen. Ebenfalls sollte auf eine 
geschlechtsparitätische Auswahl geachtet werden.

Institutionalisierte Kultur 
Der Zugang zu Kultur darf nicht abhängig von Elternhaus oder Einkommen sein. Deshalb besteht die grundsätzliche Forderung aus umlagefinanzierten „Eintrittfrei“-Tickets für Minder-Erwerbstätige, Kinder, Jugendliche, Studierende, Auszubildende, Senior*innen und anderweitig Unterstützungswürdige. Diese allgemeine Kostenlos-Kultur muss durch Kommunen und Länder finanziell unterstützt werden. Dies bezieht sich nicht nicht lediglich auf „Hochkultur“, sondern auf ein breiteres Verständnis des Kulturbegriffes.

Theater und darstellende Kunst 
Die Bundesrepublik Deutschland erfreut sich an einer der buntesten 
Theaterlandschaften mit vielfältigen Theatern, Bühnen und Festivals. Der Prozess der Öffnung für neue Publikumsschichten soll konsequent fortgesetzt werden. Die Freien Theater setzen hierfür neue Impulse und tragen zu einem vielfältigen Theaterangebot und einem breiten Theaterverständnis im ganzen Land bei.

Museen und bildende Kunst 
Museen sind zugleich Orte des gesellschaftlichen, historischen und 
wissenschaftlichen Gedächtnisses, der Bewahrung und Forschung, sowie der 
Vermittlung mit kinder- und erwachsenenpädagogischen Angeboten. Um mehr Menschen für Museen zu begeistern, wollen wir, dass Museen auch kostenlose Eintrittszeiten anbieten. Mit dem Museumsgütesiegel gibt es ein anerkanntes Verfahren zur Qualitätssicherung für Museen. Dieses muss allgemeiner Standard werden. Städte müssen dabei vor allem neue Ausstellungsräume und Gallerien fördern, um neben den Institutionen der Kunstwelt auch Einstiegsausstellungsangebote für junge Künstler*innen zu erhalten und Abwanderung von jungen Künstler*innen und Kurator*innen in eine Kunsthauptstadt (Berlin) zu verhindern. Außerdem soll das niedersächsische Konzept „Leitfaden zum Erwerb für Museumsgut“, zur Aufklärungsarbeit über die Herkunft von NS-Raubkunst, auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt werden.

Musik und Jugendkultur 
Musikclubs beherbergen bunte Musikszenen und sind für den Erhalt des 
vielfältigen Kulturlebens unverzichtbare Orte. Wir wollen die lebendigen 
Clubkulturen erhalten und städtische Standorte sichern. Bei Konflikten mit 
Anwohner*innen muss für einen fairen Interessenausgleich gesorgt und das 
Baurecht entsprechend weiterentwickelt werden. Wir wünschen uns mehr Toleranz für kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel – denn auch das gehört zu einer lebendigen Kulturszene. Gerade Jugendliche feiern gern ungezwungen und spontan. Um diese Jugendkultur nicht an die Ränder zu drängen, bedarf es Maßnahmen für verbesserte Freiraumangebote – zum Beispiel für Free Open Airs, die auch spontane Nutzungen ermöglichen. Langwierige administrative Verfahren und Auflagen zur Anmeldung dieser Veranstaltungen sollen vereinfacht werden. Der Übergang vom Amateur*innen- in den Profibereich, zum Beispiel in der Popmusik, 
soll noch besser (finanziell) unterstützt werden, um ambitionierte 
Künstler*innen in der jeweiligen Stadt zu halten.

Und Cut – Und zwar auch in Hamburg 
Die Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion von Filmen, v.a. abseits des kommerziellen Mainstreams, sollen nicht nur in den Filmstädten München und Berlin, sondern auch in anderen Städten gefördert werden. Erleichtert wird dies durch explizite Förderrichtlinien. Dadurch wird eine Dezentralisierung der Branche vorangetrieben und der Markt auch für andere Perspektiven und Geschichten geöffnet. Freilichtvorführungen in Quartieren sollen außerdem einen entscheidenden Beitrag zur kulturellen Bildung der Gesellschaft bilden. Für solche Veranstaltungen soll es staatliche finanzielle Unterstützungen für die organisatorischen Initiativen (Nachbarschaftsinitiativen) geben, sodass GEMA- und Vorführungslizenzen nicht allein getragen werden müssen. Es soll ein Augenmerk auf das Vorführen von innovativen Filmen gelegt werden.

Literatur und Leseförderung 
Die Unterstützung der Literaturszene, die insbesondere neuen Autor*innen eine Plattform gibt, soll durch die Schaffung von Literaturbüros, -zentren und -häusern auch außerhalb der Stadtzentren geschehen. Buchhandlungen, die sich in besonderem Maße für Kulturvermittlung, kulturelle Teilhabe und Teilnahme einsetzen, sollten gewürdigt und subventioniert werden. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt in der Leseförderung, um Kindern und Jugendlichen Literatur näherzubringen. Dabei ist die Kooperation von eben solchen Kutureinrichtungen oder Buchhandlungen mit KITAs und Schulen fördernswert. Das Angebot der Bibliotheken in kommunaler, landes- oder staatlicher Hand soll bedarfsgerecht weitergeführt werden. Der Zugang zu Literatur und anderen Medien wird so großen Teilen der Gesellschaft vereinfacht.

Soziokultur 
In Zeiten bunter werdender Städte sollen möglichst viele Menschen aus 
verschiedenen Milieus und Generationen zusammenkommen, transkulturelle 
Kompetenzen entwickeln und interkulturelle Begegnungen erfahren. 
Kultureinrichtungen machen sich für die Integration und Aufnahme von 
Geflüchteten und Migrant*innen stark. Dafür sollen zusätzliche Mittel zur 
Verfügung gestellt werden. Kunst und Kultur sind ein wichtiges Mittel im 
öffentlichen Diskurs. Daher sollen insbesondere Projekte Raum erhalten, die 
entscheidende gesellschaftliche Debatten aufgreifen, wie bspw. die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte Deutschlands, Antisemitismus, Rassismus oder Queerfeminismus.

Orte der Begegnung 
Teilhabe stärken heißt auch, die Kulturvermittlung auszubauen und mehr Menschen zu ermöglichen, selber künstlerisch tätig zu werden. 
Eine lebendige und breite Kulturszene braucht die großen Institutionen, genauso wie die vielen kleinen Kultureinrichtungen, experimentelle Freiräume und neue Formate. Menschen sollen sich den öffentlichen Raum mehr und mehr auch als Kulturort aneignen und damit die Lebensqualität ihrer Stadt steigern. Ein besonderer Fokus soll hierbei auf die Integration marginalisierter und minorisierter Gruppen liegen. 
Auch in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche und Verunsicherung sind die Museen, Bibliotheken und Theater als etablierte Stätten von besonderer Bedeutung. Es sollen insbesondere ihre Funktionen als Orte kritischer gesellschaftspolitischer Auseinandersetzung und als Häuser lebendiger Demokratie weiter gefördert werden. Deshalb bedarf es frei zugänglicher Proben- und Vernetzungsorten, sowie kostenlosen Bibliotheken, in denen sich subkulturell Begeisterte treffen und kulturell engagieren können. 
 
Es muss die Möglichkeit geben in kulturellen Zentren zu musizieren, sich die 
Kunst von Beginner*innen anzusehen, kulturelle Bildung wahrzunehmen oder sich für theaterpädagogische Interventionen zu treffen. Öffentlicher Raum in der Stadt muss kulturelles Zentrum und Hort der Entfaltungsmöglichkeiten werden.

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Mein ist Dein — Öffentlicher Raum

Der öffentliche Raum in Städten sind nichtkommerzielle Orte, an denen Menschen jeglicher soziokultureller Herkunft oder finanzieller Sicherheit gleichsam teilhaben und sich begegnen können, der allen gleichsam gehört und der einen entscheidenden Anteil daran hat, wie lebenswert eine Stadt wahrgenommen wird. Bislang wird öffentlicher Raum allerdings oftmals exklusiv konstruiert: Nur wenige, häufig bereits privilegierte Gruppen, profitieren davon. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes sollte als Chance genutzt werden, auch weniger privilegierte Stadtteile aufzuwerten, um soziale Gleichheit zu fördern.

Raum für alle – und zwar for free
 
Um nichtkommerzielle Räume zu fördern, müssen Plätze, Straßenraum, Grünflächen und Strände ohne Konsumzwang eingerichtet und stärker gefördert werden. Es soll dafür gesorgt werden, dass essentielle Grundbedürfnisse auch im öffentlichen Raum kostenfrei gestillt werden können. Daher sollen flächendeckend Wasserspender installiert und ein kostenloser Zugang zu öffentlichen Toiletten garantiert werden. Die Raumaneignung von öffentlichem Raum für nichtkommerzielle 
Projekte, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, wie beispielsweise Urban Farming oder Kunst-/Kulturprojekte, soll draußen und drinnen erleichtert werden. Eine wichtige Rolle nehmen bei der Stadtgestaltung auch kostenlose Spiel- und Sportmöglichkeiten ein, da sie wichtig für die Gesundheit, aber auch für das Miteinander sind. Damit nicht nur wenige, oftmals teure Stadtteile beliebt sind, sollen bei der Aufwertung von öffentlichem Raum insbesondere auch Lagen in den Fokus gerückt werden, die bislang wenig attraktiv erschienen. Durch Maßnahmen soll hier die Kiez- und Quartiersbildung gefördert werden, damit Menschen auch dort gerne ihre 
Freizeit verbringen, wo sie leben und Möglichkeit haben eine solidarische 
Nachbar*innenschaft zu entwickeln. Zur Kiez- und Quartiersbildung gehört der positive Effekt, dass die Wegentfernungen zwischen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildungseinrichtungen, sowie Einkaufsmöglichkeiten geringer werden.

Stadtteilkoordinator*in 
Öffentlicher Raum muss ein Miteinander ermöglichen. Dazu zählt auch die 
Schaffung von Angeboten, die Leute untereinander vernetzen. 
Die Etablierung von Stadtteilkoordinator*innen ermöglicht es, Projekte im 
öffentlichen Raum zu fördern und ihnen berechtigte Aufmerksamkeit zu schenken. Projekte wie FoodSharing und – Saving oder Urban Gardening, bei denen sich Menschen ohne Konsumzwang kennenlernen können, sind besonders zu fördern. Gleiches gilt für Ansätze, bei denen sich Menschen mit verschiedenen soziokulturellen Hintergründen vernetzen können. Besonders hervorzuheben sind hierbei generationsübergreifende Projekte, sowie Projekte explizit mit Menschen mit Behinderung und Geflüchteten. Dadurch soll der Austausch gefördert und ein Bewusstsein für Bedürfnisse von Menschen in anderen Lebenssituationen geschaffen werden.

Kultur und Geschichte im Öffentlichen Raum 
Der öffentliche Raum trägt durch seine Sichtbarkeit einen entscheidenden 
Anteil zum Diskurs in der Gesellschaft bei. Die Großstädte in Deutschland sind reich an bedeutenden Baudenkmälern aus unterschiedlichen Epochen. Die Bewahrung dieses Erbes stellt die Gegenwart immer wieder neu vor Herausforderungen –  insbesondere in finanz- und haushaltspolitischer Hinsicht. Der rechtliche Rahmen für die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und energetischer Gebäudesanierung muss verbessert werden. Dies betrifft auch die Förderung der Denkmalpflege bei Denkmälern in Privatbesitz. 
Ebenso finden sich auch noch postkolonialistische und auch 
nationalsozialistische Relikte in unseren öffentlichen Räumen. Hierfür 
müssen die Kommunen und Städte in Deutschland endlich Verantwortung 
übernehmen und die Aufarbeitung dieses Teils ihrer Geschichte vorantreiben, insbesondere im Hinblick auf ihr Straßennetz, Denkmäler und andere Gedenk- und (ehemalige) Würdigungsstätten. Es bedarf flächendeckend der Einführung eines Amtes in der Städteverwaltung, das sich kritisch, unvoreingenommen und aufklärerisch mit dem städtischen Bild auseinandersetzt und sich mit der Dokumentation von historisch belasteten Bauten (z.B. aus der NS-Zeit) beschäftigt. Zu dieser Dokumentation gehört bspw. die Aufstellung von Infotafeln zur Aufklärung.

Grün statt Betonwüste
Lebenswerter Raum bedeutet auch, dass der Natur Platz eingeräumt wird. Dies ist nicht nur für das Wohlbefinden der Bürger*innen entscheidend, sondern auch für eine bessere Luftqualität, eine höhere Biodiversität und ein besseres Klima in der Stadt. Bislang wird ein Großteil des öffentlichen Raums von Straßen und Parkplätzen eingenommen, deshalb bedarf es dem Rückbau von Parkplätzen zugunsten von z.B. Grünflachen und Fahrradwegen. Zudem soll grundsätzlich die Versiegelung von Flächen vermieden werden, beziehungsweise nur möglich sein, wenn gleichzeitig 
grüne Ausgleichsflächen geschaffen werden. Jede*r soll vom eigenen Wohnort aus öffentliche Grünflächen in schnell erreichbarer Nähe haben. Auch der Zugang zu Wasserflächen soll erleichtert werden. Um die Biodiversität zu sichern, soll darauf geachtet werden, dass Grünflächen möglichst insektenfreundlich gestaltet werden, beispielsweise durch Insektenhotels, Streublumenwiesen und Ökotone. Statt nur Parks mit gleichmäßig geschnittenem Rasen soll auch „unberührte“ Natur, z.B. in Form von Naturschutzgebieten, eine Rolle im Stadtbild spielen. Bäume und andere Pflanzen, welche essbare Früchte tragen, sind flächendeckend in das Stadtbild zu integrieren und als Gemeingut anzusehen.

Sicherheit im öffentlichen Raum 
Sich im Öffentlichen Raum bedenkenlos bewegen zu können ist eine zentrale 
Notwendigkeit. Dabei sind eine Zunahme von Maßnahmen zur Überwachung und ein martialisch auftretendes Sicherheitspersonal oder visuelle Überwachungsanlagen abzulehnen, sondern stattdessen mehr Ansprechpartner*innen in Problemlagen, sowie Straßensozialarbeiter*innen und ein permanent erreichbarer Notruf für Menschen in Problemlagen zu fordern. Für besonders betroffene Gruppen, wie FIT*-Personen und LGBTQIA* soll es zudem besondere Safe Spaces mit ausgebildeten psychologischen Fachkräften geben.

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Fairsorgungsnetze — Energie, Wasser und Wertstoffe

Eine zuverlässige, bezahlbare, nachhaltige und umweltfreundliche 
Energieversorgung ist die Grundlage für ein ökologisches Leben in der Stadt. 
Diese umfasst nicht nur die Strom- und Gasversorgung, sondern auch die 
Wärmeversorgung, die aufgrund ihrer räumlichen Begrenzung in der Stadt eine besondere Stellung einnimmt.

Städtischen Versorgungsnetze
Um allen Bewohner*innen in der Stadt einen Zugang zu bezahlbarer und 
umweltfreundlicher Energie zu ermöglichen, müssen die städtischen 
Versorgungsnetze (Strom, Fernwärme, Wasser, Gas) in öffentlicher Hand bleiben, beziehungsweise zurückgehen. 

Eine kommunal verwaltete Wasser- und Energieversorgung verhinderT, dass Monopole entstehen und ermöglicht damit eine bezahlbare Daseinsfürsorge genauso wie sie gefährliche Lobbywiderstände gegen die Umsetzung von Konzepten zur Integration von Erneuerbaren Energien und zu nachhaltigem Netzmanagement ausschalten.

Nachhaltige Konzepte sind besonders im Hinblick auf die Langfristigkeit der 
Investitionen im Energiesektor zu beachten. 
In der kommunalen Wärmeversorgung ist schnellstmöglich aus der Kohle und allen anderen fossilen Energieträgern auszusteigen. Dies muss gesetzlich 
festgeschrieben werden. Ebenso darf für Fernwärmeleitungen, in denen Fernwärme aus Kohle geleitet wird, kein Wegerecht auf öffentlichem Boden mehr gestattet werden. Bei der Entwicklung von Quartieren sind nachhaltige und ganzheitliche Energiekonzepte umzusetzen, die den Einsatz von quartiersnahen erneuerbaren Energieerzeugern ermöglichen und die Bewohner*innen mit einbeziehen. 
Die Kommune hat durch Informationsveranstaltungen, Workshops, Runde Tische, etc. dafür zu sorgen, dass die Eigeninitiative von Bürger*innen gestärkt und Projekte unterstützt werden. So werden individuelle Lösungen und Transparenz in der Energieversorgung gefördert.


Städtisches Klimaschutzkonzept
 
Auch im Klimaschutz nehmen Städte als Ballungsräume von Industrie und Wohnraum eine besondere Rolle ein. Es bedarf deshalb der flächendeckenden Einführung eines kommunalen Energie- und Klimamanagements, wie es bereits in vielen Städten geschehen ist. Diese öffentlichen Stellen erarbeiten ein kommunales Klimaschutzkonzept, das unter anderem eine Potenzialanalyse zur Nutzung von Erneuerbaren Energien im städtischen Raum beinhaltet. Außerdem enthält es die 
darauf folgende Planung zur Realisierung eines höchstmöglichen Anteils von 
Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung. Teil des Klimaschutzkonzeptes ist zudem die energetische Optimierung und Sanierung öffentlicher Gebäude, welche konsequent und nachhaltig durchzuführen ist. Dies hat neben der resultierenden Energieeinsparung und den sinkenden kommunalen Energiekosten eine Vorbildfunktion, womit die energetische Sanierung von Wohngebäuden zusätzlich unterstützt wird.

Einsparung und Effizienzstandards 
Für Bürger*innen ist eine möglichst kostenlose Energieberatungsstelle 
einzuführen, um den individuellen Energieverbrauch und damit auch die 
Energiekosten zu senken. Der Energieverbrauch von Gebäuden macht in Deutschland 40% des gesamten Energieverbrauchs und 20% der gesamten CO2-Emissionen aus. Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland ist deshalb die Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden zwingend notwendig. Die Sanierungsrate ist aber seit Jahren viel zu niedrig. Klare Effizienzstandards im Neubau und konkrete Pläne, um die Sanierung im Altbau zu beschleunigen, sowie Zielmarken im Wohnungsbau für 2020/2030 sind notwendig, um die Klimaziele in Deutschland zu 
erreichen. Energieintensive Betriebe haben Konzepte vorzulegen, in denen sie darlegen, wie sie einen Beitrag zum Abfang der Spannungsspitzen im Stromnetz leisten können und müssen zu diesen Konzepten verpflichtet werden. Die Integration von „Smart Grid“-Lösungen mit höchsten datenschutzrechtlichen Standards kann einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Des Weiteren muss eine Optimierung der städtischen Straßenbeleuchtung erfolgen, da hier ungefähr 30 bis 50% des jährlichen Stromverbrauchs in Städten anfallen. Energieeinsparungen sind durch den Ersatz alter Straßenbeleuchtung und ein effizientes und intelligentes Beleuchtungskonzept zu erreichen. Der Verkauf oder 
die Verpachtung von kommunalen Grundstücken müssen an Effizienzstandards für die dort zu errichtenden Gebäude gebunden werden.

Abfallvermeidung und Wertstoffnutzung 
Im Bereich der Abfallvermeidung müssen Kommunen ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Dazu gehören das Verbot von Einweggeschirr auf öffentlichen Veranstaltungen, Vermeidung von Verpackungen, sowie korrekte und konsequente Mülltrennung in öffentlichen Gebäuden. Nach außen hin hat die Kommune mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Müll im kommunalen Gebiet so weit wie möglich reduziert oder recycelt wird. Dies kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden. Für bestimmte Gewerbe (bspw. Gastronomie) sind Auflagen zur Müllvermeidung zu erlassen. Projekte und Initiativen zur Müllvermeidung wie bspw. Reparaturwerkstätten, Gebrauchtwarenhäuser, FoodSharing oder Pfandringe sind zu unterstützen. Angepasste und verursacher*innengerechte Gebührensysteme unterstützen die Müllvermeidung. Die Kommune muss eine konsequente Mülltrennung, vor allem von Bioabfällen, einführen. Die energetische Verwertung von unvermeidbaren Abfällen muss möglichst effizient und umweltschonend erfolgen.

Abwasser 
Bei der Abwasserverwertung steht die Energieeinsparung an erster Stelle. 
Kläranlagen sind durch den Verbrauch für Belüftung und Verwertung des 
Klärschlamms oft der größte Stromverbraucher einer Kommune. Durch Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung bei den Anlagenkomponenten und der Belüftung lassen sich große Einsparpotentiale realisieren. Ziel ist eine energieautarke Kläranlage, die zum einen einen geringen Verbrauch aufweist und die restliche Energie selbstständig hauptsächlich durch Verstromung des Klärgases gewinnt. Zusätzlich Anlagen, wie PV-Module, unterstützen dies. Außerdem kann die Abwärme des Abwassers mit Hilfe von Wärmepumpen zur Beheizung größerer Gebäude in der Nähe der Kanalanlagen genutzt werden. Bei einer privatisierten Abwasserverwertung, was heute oft der Fall ist, sind Effizienzmaßnahmen und eine optimierte Energiegewinnung im Verwertungs- prozess durch entsprechende Regularien zu gewährleisten.

________ 7. ________

Wir hängen niemanden ab! – Stärkung von ländlichen Regionen

Weder möchten, noch können alle Menschen in Ballungsräumen bzw. Städten wohnen, deshalb muss Stadtentwicklung immer mit der Stärkung des ländlichen Raums und der gesamten Metropolregion einhergehen. 
Um das Leben auf dem Land wieder attraktiver zu gestalten bzw. aufrecht zu 
erhalten, muss eine vernünftige Infrastruktur etabliert werden. Es braucht z.B. ein ausgebautes ÖPNV-System, ärztliche Versorgung und massive Investitionen in Kultur- und Freizeitangebote für gesellschaftliche Teilhabe.

Dabei muss der Charme und auch der Unterschied zu dem Leben in der Stadt nicht nur akzeptiert, sondern gewertschätzt werden. Das Leben auf dem Land soll nicht Großstadt-Light werden, sondern die eigenen Vorteile ausspielen dürfen, ohne von der Gesellschaft in der Stadt abgehängt zu werden.

________ 8. ________

Umsetzung, Ansprüche und Bürger*innenbeteiligung

Um die Stadt ökologisch nachhaltig und kostengünstig zu transformieren, greifen wie z.B. bei der Quartiersbildung viele Prozesse ineinander. Zudem ist das Eingreifen in ihr direktes Lebensumfeld für viele Mitmenschen (v.a. Ältere und Konservative) mit einem hohen psychologischen Aufwand verbunden. Damit die Transformation hin zu einer lebenswerteren Stadt dennoch gelingen kann, sind verschiedene Aspekte zu beachten.

Dazu gehört in erster Linie die Bürger*innenbeteiligung. Um echte Bürger*innen-beteiligung möglich zu machen, bedarf es z.B. ausgewiesener Zentren oder Diskussionsveranstaltungen. Hier ist der regelmäßige und langfristige persönliche Kontakt zwischen Anwohner*innen und Planer*innen unabdingbar. Die Bewohner*innen der Kieze und Viertel wissen in jedem Fall am besten, an was es in ihrem Umfeld mangelt, was geändert oder beibehalten werden soll und was ihr Quartier ausmacht und auch weiterhin ausmachen soll. Eine unabhängige Moderation hat die Treffen der Anwohner*innen mit den Stadtplaner*innen geschickt zu 
leiten, indem sie*er durch ein freies, kritisches und geschütztes Gespräch die 
Eigeninitiative der Bürger*innen stärkt, eine höhere Akzeptanz und Transparenz für die z.B. baulichen Maßnahmen schafft und so eine bessere Qualität für das Viertel ermöglicht. Ein Top-Down-Gefälle ist in jedem Fall zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mitarbeit von unabhängigen 
Wissenschaftler*innen und Expert*innen. Diese müssen den Prozess der Veränderung von Beginn an begleiten und begutachten. Außerm bedarf es sehr viel Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, damit die Bewohner*innen die Veränderungen mittragen, Lust haben sich einzubringen und sich der eigenen Handlungsmacht bewusst werden.

In diesem Sinne fordern wir eine Transformation Hamburgs hin zu einer 
lebenswerteren, sozial verträglicheren und ökologisch nachhaltigeren Stadt, um den Hamburger*innen die Möglichkeit eines gesunden, selbstbestimmten und freien Lebens zu erleichtern und ein solidarisches Miteinander zu fördern.



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