6. Mai 2019

Ein Solidarische Grundeinkommen in Hamburg testen



Den Sozialstaat zukunftssicher machen

Der digitale Wandel und fortschreitendes Wirtschaftswachstum stellen unabsehbare Herausforderungen für Arbeitsmarkt und Sozialstaat da, auf die es bisher keine Antworten gibt. Daher müssen wir nach alternativen Konzepten suchen und erforschen, wie sich diese auf die Menschen auswirken wird. Die Grüne Jugend Hamburg spricht sich deshalb für die Schaffung eines Modellprojekts für ein solidarisches Grundeinkommen aus.

Das Modellprojekt

Im Rahmen des Projekts soll an eine gesellschaftlich repräsentative Gruppe von 1000 Personen über einen Zeitraum von fünf Jahren ein Grundeinkommen ausgezahlt werden. Um ein allumfassendes Verständnis der Auswirkungen des Projektes zu entwickeln fordert die Grüne Jugend Hamburg die Schaffung eines städtischen Wohlstandlabors, das in Zusammenarbeit mit Hochschulen und gesellschaftlichen Akteuren den Verlauf und die Ergebnisse dokumentiert und auswertet.

Das Solidarische Grundeinkommen

Das Grundeinkommen wird monatlich an alle Menschen, die an dem Projekt teilnehmen und in Hamburg leben ausgezahlt. Damit möchten wir dafür sorgen, dass Wohlstand gerecht in der Gesellschaft verteilt wird. Die Höhe des Grundeinkommens ist an die Höhe des Volkseinkommens gekoppelt. Das Volkseinkommen ist die Summe aller von Inländer*innen im In- und Ausland bezogenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen, Pachten, Unternehmensgewinne) und beschreibt die volkswirtschaftliche Gesamtleistung. Die Hälfte des Volkseinkommens pro Kopf soll dabei als Bemessungsgrenze für die Finanzierung des monatlichen Grundeinkommens genutzt werden.

Ziel ist es, das Solidarische Grundeinkommen so zu gestalten, dass auch Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung und/oder Wohnsitz in Hamburg beziehen können. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten ein Jugendgrundeinkommen dessen Betrag halb so hoch ist wie der des vollständigen Grundeinkommens, das Kindergeld wird im Zeitraum des Projekts mit dem Grundeinkommen verrechnet.

Weiterhin soll es Menschen möglich sein, auch zusätzlichen Erwerbstätigkeiten nachzugehen. Das Grundeinkommen wird als negative Einkommensteuer gewährt, sodass es mit anderen Einkünften verrechnet werden kann. Dazu wird eine Grundeinkommensabgabe in Höhe von 33 Prozent auf alle Bruttoprimäreinkommen erhoben. Bruttoprimäreinkommen sind alle Einkommen vor Steuern und Abgaben (Löhne, Gehälter, Dividendenzahlungen, Mieteinnahmen, Gewinne etc.). Die Differenz dieser Grundeinkommensabgabe und des Höchstsatzes wird im Anschluss als Grundeinkommen ausgezahlt. Auf diese Weise reduziert sich das ausgezahlte Grundeinkommen mit steigenden Einkünften. Ab einem bestimmten Bruttoprimäreinkommen im Monat wird das individuell garantierte Grundeinkommen nicht mehr ausgezahlt, da die zu entrichtende Grundeinkommensabgabe in diesem Fall höher ist als das Grundeinkommen.

Alle Teilnehmer*innen des Projekts sollen ein kostenloses, pfändungssicheres Konto erhalten. Die Pfändungsfreigrenze soll dabei der des Grundeinkommens entsprechen, sodass ihr Vermögen gesichert ist. Weiterhin soll es einen Anspruch auf weitere Sozialleistungen wie Wohngeld und zusätzliche Leistungen für Menschen in besonderen Lebenslagen wie z.B. für Schwangere, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen geben.



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