1. Oktober 2018

Hamburg als Leuchtturm gegen den Pflegenotstand



Die pflegerische Versorgung in Deutschland ist in einem schlechten, zunehmend katastrophalen Zustand. Die Hamburger Krankenhäuser stellen da keine Ausnahme dar. Auch in internationalen Vergleichen steht Deutschland, was die Personalquoten im Bereich der Pflege angeht, weit hinter anderen Industrienationen. Aus dieser schlechten personellen Besetzung ergeben sich neben einer teilweise menschenunwürdigen pflegerischen Versorgung immer wieder gesundheitsgefährdende, potentiell tödliche Situationen.

Damit muss Schluss sein!

Die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung sind dafür bei weitem nicht 
ausreichend. Die festgelegten Personaluntergrenzen gelten nur für einen Zeitraum von einem Jahr und nur für ausgewählte Bereiche. Zudem garantieren sie maximal eine schlechte pflegerische Versorgung und legitimieren diese, da sie sich am unteren Quartil der Krankenhäuser orientieren. Es besteht zudem die Befürchtung, dass Personal aus den nicht von Untergrenzen betroffenen Bereichen abgezogen wird, um in den regulierten Bereichen die Untergrenzen zu erfüllen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg sollte daher im Rahmen ihrer rechtlichen 
Kompetenzen weitere Qualitätsindikatoren festlegen, um eine menschenwürdige Pflege im Sinne des Patient*innenwohls in den Krankenhäusern der Stadt sicherzustellen. Zudem sollte Hamburg das Investitionsvolumen für die im Landesplan vorgesehenen Krankenhäuser erhöhen, damit Mittel der Krankenhäuser, die bisher für Investitionen statt für Personal ausgegeben werden, für eine bessere personelle Ausstattung verwendet werden können.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg unterstützt daher die Forderungen des „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ und des „Hamburger Volksentscheids gegen Pflegenotstand im Krankenhaus“. Die Versammlung beauftragt den Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Hamburg gegenüber dem „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ den Beitritt der GRÜNEN JUGEND Hamburg zu erklären. Zudem wird der Landesvorstand beauftragt, einen Antrag in diesem Sinne 
auf der nächsten Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN Hamburg zu stellen bzw. dem darauffolgenden Landesausschuss.



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