7. April 2020

Versammlungsrecht während der Corona-Pandemie



Pressemitteilung der GRÜNEN JUGEND Hamburg am 6. April 2020 zum Versammlungsrecht während der Corona-Pandemie

Eine für den 5. April 2020 geplante Kunstaktion der Seebrücke Hamburg auf dem Fischmarkt ist von der Polizei verboten worden. Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt. Auch die Proteste am Ort des geräumten Lampedusa-Zelts wurden von der Polizei mehrfach mit Hinweis auf die Verordnung des Senats zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geräumt – dabei sei auch eine einzelne Person mit Pappschild laut Polizei eine verbotene Versammlung.

Madeleine Cwiertnia, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Hamburg dazu:

Die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus hat aktuell notwendigerweise Priorität. Es ist klar, dass große Versammlungen mit engen Menschenmassen in der jetzigen Situation nicht stattfinden können. Versammlungen können jedoch auch so umgesetzt werden, dass notwendige Maßnahmen zum Infektionsschutz eingehalten werden.

Die Protestierenden am Lampedusa-Zelt halten sich an die gegebenen Abstandsregelungen. Auch für die Kunstaktion der Seebrücke Hamburg war vorgesehen, mittels zeitlicher Entzerrung und Ordner*innen einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Zusätzlich war die Seebrücke Hamburg bereit, die Aktion an weitere Vorgaben anzupassen. Eine Umsetzung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der Verordnung des Senats wäre also realisierbar gewesen. 

Leon Alam, Sprecher der GRÜNEN JUGEND Hamburg ergänzt:

Die Verordnung des Senats gibt vor, dass die Versammlungsbehörde eine Versammlung genehmigen kann, wenn sie „im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist“. Es gibt keine Hinweise darauf, dass dies für die angemeldeten Versammlungen der Seebrücke Hamburg und vor dem Lampedusa-Zelt nicht der Fall war. Vielmehr scheint die Verordnung aktuell als prinzipielles Verbot von Versammlungen umgesetzt und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit damit faktisch ausgesetzt zu werden.  

Wir fordern, dass Versammlungen entsprechend der Verordnung tatsächlich zugelassen werden, wenn die Veranstalter*innen die Einhaltung der zum Infektionsschutz erforderlichen Maßnahmen sichergestellt haben. Polizei und Gesundheitsbehörden sollten den Veranstalter*innen dabei beratend zur Seite stehen, sodass angemeldete Veranstaltungen wenn notwendig angepasst oder alternative Formate vorgeschlagen werden können, anstatt diese zu verbieten.

Versammlungen sind als Möglichkeit des politischen Protests ein hohes Gut. Gerade Protest, der sich auf aktuelle Geschehnisse bezieht, kann nicht bis nach der Pandemie warten. Die Stadt Hamburg sollte deshalb alles dafür tun, Versammlungen und damit politischen Protest im Rahmen der Umstände zu ermöglichen!



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