2. Juli 2019

Geschäftsordnung des Awarenessteams der GRÜNEN JUGEND Hamburg



1. Das Awarenessteam trifft sich regelmäßig zu ordentlichen Awarenessteamsitzungen. Zu ordentlichen Sitzungen muss mindestens 2 Wochen vorher eingeladen werden. Außerordentliche Sitzungen sind bei Dringlichkeit möglich und bedürfen keiner Einladungsfrist.

2. Die Sitzungen des Awarenessteams sind grundsätzlich offen und Nicht-Mitglieder des Awarenessteams genießen ein Besuchs- und Rederecht. Auf Verlangen mindestens eines Mitgliedes des Awarenessteams ist es allerdings möglich, Teile einer Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen.

3. Das Awarenessteam ist basisdemokratisch und trifft Entscheidungen nach Mehrheitsprinzip, wobei Konsens grundsätzlich angestrebt wird.

4. Das Awarenessteam ist innerhalb ordentlicher Sitzungen beschlussfähig, sobald dieses Treffen sowie das abzustimmende Thema mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gemacht worden sind.

5. Abstimmungen werden grundsätzlich offen durchgeführt. Auf Antrag eines Mitglieds des Awarenessteams kann eine Abstimmung geheim durchgeführt werden. Die Auszählung erfolgt öffentlich durch ein Mitglied des Awarenessteams.

6. Über die Sitzungen des Awarenessteams wird Protokoll geführt.

7. Das Awarenessteam und seine Mitglieder verpflichten sich – außer bei expliziter Absprache aller Beteiligten – zu uneingeschränkter Verschwiegenheit in sämtlichen Belangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an sie herangetragen werden.

8. Das Awarenessteam hat klare Aufgaben, um dessen Erfüllung es bemüht ist. Grundsätzlich soll das Awarenessteam bei allen Veranstaltungen, auf denen es anwesend ist, Ansprechpartner*in für Menschen sein, die Redebedarf haben oder sich in Konflikten unwohl oder diskriminiert fühlen. Das Awarenessteam soll dabei Möglichkeiten und Orte des Rückzuges schaffen. Darüber hinaus behält das Awarenessteam die Grundstimmung von Veranstaltungen im Auge, achtet auf eine angemessene Diskussionskultur und interveniert, wenn persönliche Grenzen überschritten werden. 
Das Awarenessteam ist zusätzlich angehalten, Menschen, die im Rahmen von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Hamburg (GJHH) emotionale Unterstützung benötigen, bei Bedarf zu begleiten. Auch für Veranstaltungen, bei denen das Awarenessteam nicht anwesend ist, kann es im Nachhinein in Anspruch genommen werden. Insbesondere dient es als Ansprechpartner*in für die Koordinierenden der Arbeitskreise sowie Organisator*innen von Veranstaltungen, die problematische Gesprächskultur und Grenzüberschreitungen an das Awarenessteam herantragen können. Über die Hilfestellungen auf Veranstaltungen hinaus betreibt das Awarenessteam Aufklärungsarbeit im Verband. Ziel ist es dabei, die Mitglieder und Aktiven der GJHH in Bezug auf Diskussionskultur, respektvollen Umgang miteinander und der Achtung persönlicher Grenzen zu sensibilisieren und zu schulen. Das Awarenessteam ist zur Erfüllung dieser Aufgaben, nicht jedoch darüber hinaus berechtigt.

9. Das Awarenessteams arbeitet auf möglichst allen Veranstaltungen der GJHH, mindestens aber auf Landesmitgliederversammlungen, Aktiventreffen und Veranstaltungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Das Awarenessteam behält sich außerdem immer die Möglichkeit vor, bei allen weiteren mitgliederöffentlichen Veranstaltungen vor Ort und aktiv zu sein.

10. Alle Gremien der GJHH sind zukünftig angehalten, das Awarenessteam bei der Veranstaltungsplanung zu berücksichtigen, also einzuplanen und Hinweise des Teams ernst zu nehmen.

11. Das Team soll möglichst divers zusammengesetzt werden. Mindestanspruch ist eine – gemäß des FIT+-Statuts – quotierte Besetzung des jeweils anwesenden Teils des Teams auf einer Veranstaltung. Auf Veranstaltungen der GJHH dürfen nur GJHH-intern geschulte Personen, die mindestens dreimal bei Sitzungen des Teams anwesend waren, als Mitglied des Awarenessteams tätig werden.

12. Es ist vorgesehen, dass sich mindestens zwei Menschen professionell weiterbilden und ihr Wissen dann in Form einer „Achtsamkeitsausbildung“ an alle Interessierten weitergeben. Verlassen die professionell fortgebildeten Menschen das Team, sollen erneut Menschen ausgebildet werden. Die GJHH-internen Schulungen sollen von den fortgebildeten Menschen mindestens zweimal jährlich, nach Bedarf auch öfter angeboten werden, sodass immer wieder Menschen ermöglicht wird, Mitglied im Awarenessteam zu werden.

13. Um seiner Aufgabe gerecht werden zu können, braucht das Awarenessteam außerdem finanzielle Mittel, um beispielsweise Fortbildungen zu finanzieren. Weiteres wird im Finanzstatut geregelt.

14. Das Team behält sich vor, per Mehrheitsbeschluss Menschen aus dem Team auszuschließen, die den verantwortungsvollen Aufgaben nicht gerecht werden.



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