20. Dezember 2018

Leitantrag Queerfeminismus



  1. WE ARE HERE! AND WE ARE QUEER! – FÜR EIN RADIKAL QUEERFEMINISTISCHES POLITIKVERSTÄDNNIS
  2. SMASH THE PATRIARCHY: POLITISCHE PARTIZIPATION VON FRAUEN, INTER*- UND TRANS*-PERSONEN
  3. FÜR EIN QUE(E)RDENKEN IN BILDUNG
  4. FIT*-RECHTE IM ARBEITSLEBEN
  5. FAMILIENPOLITIK FÜR ALLE
  6. QUEERFEMINISTISCHE NETZPOLITIK
  7. ARBEITSAUFTRAG FÜR DIE GRÜNE JUGEND HAMBURG
  1. WE ARE HERE! AND WE ARE QUEER! – FÜR EIN RADIKAL QUEERFEMINISTISCHES POLITIKVERSTÄDNNIS

Die Zukunft betrifft uns alle. Und genau darum muss Politik auch alle miteinschließen, allen die Möglichkeit geben, ihre Meinung in den politischen Diskurs einzubringen, um das Potential unserer vielfältigen Gesellschaft auszuschöpfen. Aber diese Vielfalt, lässt sich in der aktuellen politischen Landschaft nach wie vor nicht umfassend finden. Noch viel zu selten finden die Stimmen von Frauen und LGBTQIA* (Abkürzung: Lesbian, Gay, Bisexual, Trans*, Queer, Intersex, Asexual) Gehör.

Auch in einem Bundesland wie Hamburg sitzen in der Bürgerschaft nur 37% Frauen und keine einzige offen lebende Inter*- oder Trans*-Person.

Auch in einer weltoffenen Metropole wie Hamburg dürfen viele Partner*innenschaften nicht adoptieren.

Darum sieht sich die GRÜNE JUGEND Hamburg in der außerordentlichen Pflicht, Politik so zu gestalten, dass die behauptete Möglichkeit zur Teilhabe endlich Realität wird. Wir wollen uns mit allen diskriminierten Menschen solidarisieren und endlich die nötigen Reformen und rechtlichen Schritte einfordern, die es für eine rundum gleichberechtigte Welt braucht.

1. Selbstverständnis als queerfeministischer Verband

Denn die GRÜNE JUGEND Hamburg begreift sich als queere Organisation, die allen sozialen und biologischen Geschlechtern, sowie allen sexuellen Orientierungen, sozialer geschlechtlicher (Selbst-)Darstellung und allem, was sich nicht definieren lässt, Platz und Entfaltungsmöglichkeiten bieten möchte.

Aus dieser Maxime lässt sich leicht eine Handlungsanweisung ableiten, denn Politik zu machen, bedeutet nicht nur Visionen zu haben, für die eigene und die Zukunft anderer zu kämpfen und etwas verändern zu wollen, sondern auch jene Visionen in klare Forderungen umzuwandeln und im politischen Alltag zu leben.

Zu dieser Erkenntnis ist die GRÜNE JUGEND Hamburg auch schon einmal gekommen und hat mit dem Antrag „FIT* an die Macht“ (September 2017) einen ersten Grundstein für eine klare Handlungsanweisung bezüglich unserer Selbstdefinition als queerfeministischer Verband verfasst.

Die Leitanträge der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg (Dezember 2018) greifen viele der damals formulierten Ziele wieder auf und zitiert „FIT* an die Macht“ an vielen Stellen. Weshalb die GRÜNE JUGEND Hamburg dennoch erneut einen Beschluss zum Thema Queerfeminismus fassen soll, erklärt sich darin, dass diese Leitanträge allumfassender sein wollen. Wir begreifen Queerfeminismus nicht als Nischen- sondern als Querschnittsthema.

2. Geschlechterrollen abschaffen

Rollenzuschreibungen und Klischees bestimmen unser tägliches Leben und Handeln. Teilweise sitzen sie so fest, dass sie unterschwellig immer wieder zum Vorschein kommen – auch wenn wir uns ihrer Existenz bewusst sind. Vor allem in Bezug auf Geschlechter ziehen wir anhand von äußeren Merkmalen häufig Schlüsse: Mädchen verknüpfen wir beispielsweise eher mit der Farbe rosa, Jungs mit hellblau. Es wird angenommen, dass Jungs besser in Physik sind als ihre weiblichen Mitschülerinnen und Frauen zum Beispiel kein Interesse an Verkehrsthemen haben.

Nur in seltenen Ausnahmefällen wird mitgedacht, dass die binäre Geschlechtereinteilung überholt ist und sich nicht alle entweder als Mann oder als Frau einordnen lassen (wollen). Gerade Inter*- und Trans*-Menschen, sowie LGBTQIA*s leiden in unserer Gesellschaft unter starken Vorurteilen, sie werden auch rechtlich diskriminiert.

2.1. IT* lives matter

Die Situation von Inter*- und Trans*-Menschen in unserer Gesellschaft ist prekär. Sie werden als solche nicht anerkannt und als „krank“ oder „unnormal“ abgestempelt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert trans* mittlerweile zwar nicht mehr als „Störung der Geschlechtsidentität“, doch Trans*-Menschen leiden immer noch unter dem Stigma, psychisch krank oder sogar gesellschaftsgefährdend zu sein.

Strukturell leiden Trans*-Personen in Deutschland besonders stark. Ihnen wird ein würdevoller medizinischer Angleichungsprozess verweigert und auch die juristische Anerkennung einer Namens- oder Personenstandsänderung ist teuer und kompliziert. Sie müssen psychiatrische Gutachten vorlegen und somit nachweisen, dass sie tatsächlich trans* sind. Es liegt also in der Entscheidungsmacht der begutachtenden Person, was eine enorme psychische Belastung ist und Hürden aufbaut. Dafür gilt die Maßnahme bei Vorliegen dieser Gutachten als medizinisch notwendig und wird durch die Krankenkassen bezahlt. Wir wollen daher sowohl die Pathologisierung von trans* überwinden, gleichzeitig aber sicherstellen, dass entsprechende teure Angleichungsoperationen weiterhin nicht von den Betroffenen selbst zu tragen sind.

Trans*-Personen wird der Weg zu einer geschlechtsangleichenden Operation also erschwert. Im Gegensatz dazu, wird sie bei intersexuellen Kindern ungefragt und leichtfertig durchgeführt. Direkt nach der Geburt wird oft überforderten Eltern eine Genitaloperation stark empfohlen, damit die Kinder in die gesellschaftliche Vorstellung der geschlechtlichen Binarität passen. Diese Eingriffe sind medizinisch nicht notwendig.

Die Folgen eines solchen Übergriffs sind sowohl psychisch als auch körperlich: Lebenslang müssen Betroffene Hormone einnehmen, leiden unter Schmerzen beim Wasserlassen und sind sexuell beeinträchtigt. Zusätzlich müssen sie sich vielfacher Nachbehandlungen unterziehen. Vaginaplastiken, die an Kindern geformt wurden, müssen regelmäßig gedehnt werden. Das stellt eine wiederholende, traumatisierende Gewalterfahrung dar und führt häufig aufgrund der verfrühten Fremdeinschätzung auch zu langfristigen psychischen Störungen.

Nicht nur Unbeteiligte sind über Intersexualität häufig uninformiert, auch Betroffene haben oft kaum Vorwissen. Sie erfahren sogar häufig erst nach vielen Jahren und per Zufall von ihrer Behandlung und den Eingriffen, die sie als Kinder über sich ergehen lassen mussten. In solchen Fällen wird außerdem die Einsicht in die eigenen Akten verweigert oder blockiert.

Das Thema ist so wenig in der Gesellschaft verankert, dass es wenig Wissen und viele Vorurteile darüber gibt. Es bedarf also einer umfassenden Bildungsarbeit, die in der Schule, aber auch außerhalb stattfinden muss. Dadurch wird das Thema nicht nur gesellschaftlich verankert, sondern Inter*-Personen machen auch die Erfahrung, dass sie nicht alleine sind.

2.2. Drittes Geschlecht

Menschen nach ihrem Geschlecht zu kategorisieren ist überholt und gehört daher abgeschafft. Das langfristige Ziel muss sein, das Geschlecht aus dem Gesetz zu entfernen, um eine echte Gleichheit aller Menschen zu erwirken – unabhängig von ihrem biologischen oder sozialen Geschlecht. Ein erster Schritt dahin ist die Öffnung des binären Geschlechtersystems. Daher begrüßen wir die Einführung eines Dritten Geschlechts.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll es in Zukunft möglich sein, dass Inter*-Personen ihre Geschlechtsidentität positiv im Geburtenregister eintragen lassen. Dieser Schritt war lange überfällig, beendet aber trotzdem keineswegs automatisch die allgegenwärtige Beschränkung auf binäre Geschlechter. Der Umsetzungsprozess muss daher kritisch begleitet werden, damit nicht nur isoliert eine Änderung im Personenstandsgesetz erfolgt, sondern diese Chance genutzt wird, um in der Breite eine Überwindung der binären Geschlechterwelt zu erreichen. Denn die Einengung auf binäre Geschlechter betrifft nicht nur Inter*-Personen, sondern auch jene Menschen, die zwar biologisch eindeutig zugeordnet werden können, sich aber keiner der beiden binären Geschlechtern zugehörig fühlen. Wohlgemerkt betrifft dies den Großteil der Trans*-Personen nicht, welche biologisch klar zugeordnet werden können und sich einem binären Geschlecht zugehörig fühlen, jedoch nicht ihrem biologisch zugeordneten Geschlecht. Entsprechend ist auch eine Grundgesetzänderung anzustreben, damit nicht nur die Gleichberechtigung von Mann und Frau verankert ist. Außerdem sollte der Unterschied zwischen biologischem Geschlecht und Geschlechtsidentität im Grundgesetz erwähnt und ein Diskriminierungsverbot bezüglich geschlechtlicher Identität festgeschrieben werden.

2.3. Post-Gender

Auch gesellschaftlich ist eine Abkehr vom binären Geschlechtersystem dringend notwendig. Zwar ordnet sich ein Großteil unserer Gesellschaft einem Geschlecht zu, allerdings passen nicht alle in dieses Konstrukt. Es wird aber erwartet, dass sich alle in das binäre System einordnen. Es werden also eine Erwartungshaltung aufgebaut und Rollenzuschreibungen gemacht. Diese vereinfachte 
Kategorisierung ist überholt, denn nicht nur Männer und Frauen leiden unten Rollenzuschreibungen, auch non-binary-Menschen und alle, die sich nicht dieser Kategorisierung hingeben wollen, werden in diesem Zusammenhang benachteiligt. Wenn wir wegkommen wollen von Rollenzuschreibungen, muss das mit der Öffnung des binären Geschlechtersystems einhergehen.

2.4. Heteronormativität überwinden

Nicht nur die Beschränkung auf binäre Geschlechter ist ein Problem in unserer Gesellschaft. Mit dieser Beschränkung einher geht die Annahme, dass lediglich romantische und sexuelle Beziehungen zwischen Mann und Frau akzeptabel seien. Diese Annahme ist rein ideologisch begründet und wird auch Heteronormativität genannt. Homosexuelle Beziehungen zwischen Menschen der gleichen Geschlechtsidentität sind vollkommen normal und sollten auch entsprechend behandelt werden. Leider ist es für homosexuelle Personen weiterhin nötig sich zu „outen“ und damit als offen „anders“ zu markieren. Gerade in eher traditionell geprägten Gegenden oder Familien wird die Homosexualität oft nicht akzeptiert. Den Betroffenen bleibt meist nur das Wegziehen in die Städte oder das Vorleben einer alternativen Realität. Jugendliche sind davon besonders betroffen. Oftmals leiden sie auch unter Outing durch Dritte und sind dann Opfer von Mobbing. Das führt auch zu der deutlich höheren Suizidrate unter homosexuellen Jugendlichen.

Dagegen gilt es dringend aktiv zu werden. Konkrete Maßnahmen sind die bessere Förderung von Hilfs- und Beratungsangeboten für Homosexuelle, Aufklärung in den Schulen und bei Eltern und endlich die Aufnahme eines Verbots der Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung in das Grundgesetz.

Darum fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg:

  • die Marginalisierung von Trans*- und Inter*-Personen endlich zu beenden: Diesen Menschen und ihren Schicksalen muss zu Sichtbarkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz verholfen werden. Hierzu braucht es schulische und außerschulische Bildungsangebote.
  • die Schaffung von mehr Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten für Betroffene (Homosexuelle, Inter*- und Trans*-Personen) und Angehörige.
  • die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Ersetzung durch ein zeitgemäßes Gesetz, das den Zugang sowohl zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen, als auch Namens- und Personenstandsänderungen erleichtert und keine Legitimation mehr zu staatlicher Diskriminierung darstellt, wobei sicherzustellen ist, dass geschlechtsangleichende Operationen nicht von den Betroffenen zu bezahlen sind.
  • dass jegliche medizinisch nicht notwendige geschlechtsangleichende Operationen ohne die Einwilligung der*des Patient*in verboten werden.
  • mehr Forschungsarbeit zur Wirkung von Hormonbehandlungen und zur Verbesserung von geschlechtsangleichenden Operationen.
  • eine verlängerte Aufbewahrung der Akten über die medizinischen Eingriffe und die Sicherstellung der Zugänglichkeit für die betroffene Person.
  • die Aufnahme von einem dritten, nicht binären Personenstand in Artikel 3 (2) Grundgesetz als ersten Schritt hin zu einer Gesellschaft, in der jegliche Geschlechter keine Rolle mehr spielen und daher aus dem Gesetz gestrichen werden.
  • die Aufnahme von Schutz vor Diskriminierung aufgrund von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung in Artikel 3 (3) Grundgesetz.
  • gendergerechte Sprache mit * in allen digitalen und analogen Veröffentlichungen sowie dem allgemeinen Internetauftritt aller Hamburger Behörden.
  • die Öffnung öffentlicher Toiletten weg von der Unterscheidung zwischen Männern und Frauen hin zu Toiletten für alle.

3. My body – my choice: Sexuelle Selbstbestimmung

Das Recht eines jeden Menschen, über das eigene sexuelle Verhalten und den eigenen Körper zu bestimmen, scheint heutzutage als selbstverständlich angesehen zu werden. Leider ist es dennoch ein sehr langer Weg, bis die vollständige sexuelle Selbstbestimmung, wie sie in weiten Feldern der Gesellschaft angepriesen wird, wirklich vorhanden ist. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde mit der Definierung eines „Nein“ als gesetzlich bindendes „Nein“ und nicht als „vielleicht ja doch“ oder „überzeuge mich!“ getan. Um jedoch wirklich im öffentlichen Diskurs zum Verständnis von Einvernehmlichkeit und sexueller Selbstbestimmung weiter zu kommen, muss als erster unumstößlicher Grundsatz der Konsens zwischen den Teilnehmenden gelten. Das gilt für körperliche Nähe, Berührungen sowie für Sex.

Je weniger das Thema Sex und sexuelle Selbstbestimmung gesellschaftlich tabuisiert wird, desto leichter ist eine umfassende Aufklärungsarbeit in diesen und zugehörigen Themen möglich. Diese Enttabuisierung sollte Voraussetzung und Teil der Aufklärungsarbeit sein.

3.1. Aufklärung über diverse Beziehungsformen

Besonders Sex und Partner*innenschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partner*innen, offene Partner*innenschaftsformen und Partner*innenschaften von mehr als zwei Personen werden bisher gesellschaftlich kaum thematisiert und erfahren im Diskurs häufig Abwertung und Ekel.

Aufklärung muss besonders auch in der Schule stattfinden. Hier wird das Thema „gleichgeschlechtliche Liebe“ und anderer sexueller Orientierungen bisher, trotz der Auflistung in den Richtlinien für Sexualerziehung, kaum behandelt.

3.2. Verhütungsmittel

Auch in dem Bereich Verhütung muss deutlicher über alle Arten von Verhütungsmitteln, ihre Möglichkeiten und Risiken aufgeklärt werden. Um selbstbestimmt über seinen*ihren Körper entscheiden zu können, ist eine breite Wissensgrundlage in diesem Bereich Voraussetzung. Nur durch eine umfassende Bildung über die Wirkungsweise von (hormonellen) Verhütungsmitteln 
auf den Körper mit ihren Vor- und Nachteilen kann eine bewusste und selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen ein solches Verhütungsmittel getroffen werden. Die Vielfalt von Verhütungsmitteln und -methoden muss vor allem in der schulischen Sexualbildung mehr Beachtung geschenkt werden. Zur Verhütung gehören immer alle Beteiligten, es ist damit nur logisch, auch alle Menschen gleichermaßen über dieses Thema umfassend aufzuklären. Eine bloße 
Benennung von „Möglichkeiten zur Empfängnisverhütung“ reicht hierbei noch lange nicht aus! Ebenfalls unerlässlich, ist der konkrete Verweis auf professionelle Institutionen, die Hilfestellungen, Informationen und Beistand anbieten.

Der Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln und das Wissen darüber dürfen außerdem nicht von finanziellen Mitteln abhängen.

Um sich und den eigenen Körper vor einer ungewollten Schwangerschaft oder der Infektion mit einer Geschlechtskrankheit schützen zu können und jeder*m die selbstbestimmte Auslebung der eigenen Sexualität zu ermöglichen, muss jeder*m ein niedrigschwelliger Zugang zu umfassender Sexualbildung, Beratungsstellen und entsprechenden Verhütungsmitteln und -methoden ermöglicht werden. Nur so kann in Zukunft die freie Entscheidung über den eigenen Körper und die sexuelle Identität gestärkt werden.

Darum fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg:

  • mehr Aufklärungs- und Bildungsangebote zum Thema Konsens. Hiermit muss bereits früh genug begonnen und die Wichtigkeit betont werden.
  • die Förderung von Aufklärungsarbeit über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und die Auswahl an Verhütungsmitteln mit ihren Vor- und Nachteilen.
  • die Ausgabe von kostenlosen Kondomen und Lecktüchern an zentralen Anlaufstellen.
  • kostenlose Verhütungsmittel, begleitet von umfassender Aufklärung und Beratung.

4. Sexuelle Gewalt

Gewalt gegen Frauen und queere Menschen ist heute in unserer Gesellschaft immer noch ein alltägliches Problem. Fälle von körperlicher Gewalt sind zahlreich bekannt und auch psychische Gewalt gegen Frauen ist präsent. Die Selbstverständlichkeit, mit der Frauen und queere Menschen körperlich, verbal und strukturell angegriffen werden, ist erschreckend. Täter*innen kommen meist ungestraft davon und nur in Ausnahmefällen schreiten Außenstehende ein oder helfen dem Opfer. Dadurch wird nicht in Frage gestellt, ob gewalttätiges Verhalten gegenüber Frauen und queeren Menschen zu Unrecht passiert.

Nicht nur im gesellschaftlichen Kontext wird sexuelle Gewalt nicht konsequent genug verfolgt. Erst vor kurzem wurde klargestellt, dass ein „Nein“ ein Grund ist, einen Missbrauch als Vergewaltigung anzeigen zu können. Betroffene müssen nach wie vor dafür kämpfen, dass das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, als solches anerkannt und geahndet wird. Initiativen, die Opfer sexueller Gewalt darin unterstützen, juristische Prozesse erfolgreich zu führen, müssen unterstützt werden!

Bei gerichtlichen Verfahren und Prozessen muss mehr Rücksicht auf die Gefühle und die psychische Verfassung der*des Betroffenen gebracht werden. Der Schutz von Betroffenen muss jederzeit gewährleistet sein. Durch die Gewalterfahrungen sind Opfer häufig traumatisiert, die erneute Konfrontation kann sehr schmerzlich sein.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg fordert daher:

  • mehr Präventionsarbeit im Hinblick auf sexuelle Gewalt, indem Vergewaltigungsmythen entlarvt werden und aufgezeigt wird, welches Verhalten bereits nicht mehr konsensual ist und damit einen Übergriff darstellt, in unserer Gesellschaft aber vielleicht bisher akzeptiert wurde.
  • weitere Reformen im Sexualstrafrecht, die die Position der Betroffenen stärken und das Verfahren für sie erträglicher machen.
  • Schulungen für Polizei und Justiz zum sensiblen Umgang mit Opfern von sexueller Gewalt.
  • eine bessere finanzielle Unterstützung für Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen und andere Schutzeinrichtungen für LBGTQIA*-Menschen. Die Existenz solcher Einrichtungen muss sichergestellt werden, sowie die barrierefreie Gestaltung von Schutzräumen für Frauen und queere Menschen, da Menschen mit Beeinträchtigung noch häufiger von sexueller Gewalt betroffen sind.
  • den Ausbau von Täter*innenberatungsstellen.
  • Für eine gleichberechtigte Welt. Für eine queere Zukunft!

2. SMASH THE PATRIARCHY: POLITISCHE PARTIZIPATION VON FRAUEN, INTER*- UND TRANS*-PERSONEN

Politik sollte für alle und von allen gemacht werden. Deshalb ist es von essentieller Bedeutung, die politische Partizipation von Frauen, Inter*- und Trans*-Personen (FIT*-Personen) sowie gesellschaftlichen Minderheiten zu stärken. In Parlamenten, Parteien und politischen Führungspositionen sind Frauen unterrepräsentiert, obwohl sie die Hälfte der Gesellschaft ausmachen. Dieses strukturelle Problem muss erkannt und angegangen werden. Politik kann nur dann zukunftsfähig sein, wenn sie von allen gestaltet wird, die sie auch betrifft.

Parlamente

Bei der Bundestagswahl 2017 haben in etwa gleich viele Frauen wie Männer ihre Stimme abgegeben. Trotzdem sind nur 30,9% der Sitze von Frauen besetzt. Unsere Politik wird also von Cis-Männern (Männer, bei denen das biologische und soziale Geschlecht übereinstimmt) dominiert, während weibliche Perspektiven oft unter den Tisch fallen. Dass wichtige politische Entscheidungen hauptsächlich von Cis-Männern getragen werden, ist deshalb problematisch, weil dadurch nicht multidimensional gedacht wird und Entscheidungen getroffen werden, die zwar für 100% der Gesellschaft gelten, aber häufig 50% der Gesellschaft vernachlässigen.

Daher ist es enorm wichtig, für Vielfalt in Parlamenten zu sorgen. Frauen, Inter*- und Trans*-Personen müssen auch auf politischer Ebene sichtbarer werden und Entscheidungen treffen können!

Parteien

Nicht nur auf Wahllisten stehen regelmäßig mehr Cis-Männer, auch Direktkandidat*innen sind normalerweise männlich. Neben den GRÜNEN sind die LINKEN derzeit die einzige Partei, die Listenplätze paritätisch aufteilt, denn allgemein gelten Cis-Männer immer noch als durchsetzungsfähiger und erfolgsversprechender. Ihnen wird der politische Karriereweg durch patriarchal geprägte Strukturen erleichtert.

Innerhalb der Parteien bedarf es einer konsequenten und strukturierten Förderung von FIT*-Personen. Für sie muss Raum für Engagement- und Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auch wenn die GRÜNEN in dieser Hinsicht schon fortschrittlicher handeln als andere Parteien, müssen wir auch GRÜNEN-intern immer kritisch bleiben und beispielsweise die Förderung von Inter*- und Trans*-Personen ausbauen.

Ämter und politische Führungspositionen

Parlamente, Regierungen, Ministerien und Gerichte werden viel häufiger von Cis-Männern geführt als von Frauen. Das Argument, dass sich Frauen wohl einfach nicht so gerne politisch einmischen, lassen wir nicht gelten. Wir müssen in allen Organen und Organisationen nicht nur Möglichkeiten schaffen, dass FIT*-Personen genauso gut Führungspositionen übernehmen können wie Cis-Männer, wir müssen ihnen auch den Raum dafür bieten und sie empowern.

Durch klar zugewiesene Plätze, die nur Frauen, Inter*- und Trans*-Personen in Anspruch nehmen dürfen, erhöhen wir die öffentlichkeitswirksame Präsenz von FIT*-Personen und zeigen, dass sie genauso Führungsqualitäten, Intelligenz und Verhandlungsgeschick haben wie Cis-Männer. Deshalb ist es wichtig, Führungspositionen paritätisch zu besetzen und in Ämtern die Diversität widerzuspiegeln, die unsere Gesellschaft zu bieten hat.

Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg:

  • eine Reformierung des deutschen Wahlrechts: Die Landeslisten aller Parteien sollen nach dem Vorbild Frankreichs quotiert werden müssen. Außerdem muss angestrebt werden, auch die Erststimme zu quotieren. Dies könnte wie in Großbritannien durch eine „All Women Shortlist“ oder das Twinning-Verfahren realisiert werden, bei dem Wahlkreise nach ihren Erfolgschancen sortiert werden und Frauen nicht mehr nur in aussichtslosen 
    Wahlkreisen kandidieren.
  • bessere und konsequentere FIT*-Förderungsprogramme aller Parteien.
  • mindestens die Hälfte der Macht den FIT*-Personen: Das bedeutet die Quotierung von Ministerien, Staatssekretär*innen, Fraktionsvorsitzenden und Fraktionsvorständen.

3. FÜR EIN QUE(E)RDENKEN IN BILDUNG

Die Bildung von heute ermöglicht das Fundament, von dem aus kommende Gesellschaften handeln werden. Genau deswegen muss im Bereich der Bildung – ob in Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Jugendzentren oder vielem mehr – Wert auf tatsächliche Gleichberechtigung aller Geschlechter, die Sichtbarkeit von queerfeministischen Themen sowie die Stärkung von sexueller Vielfalt gelegt werden. Denn die Weichen für das individuelle Selbst- und Fremdbild, für verschiedenste Einstellungen gegenüber Gender und Sexualität, sowie zur Sensibilisierung für gesellschaftlich geformte Geschlechterrollen werden früh in der menschlichen Entwicklung gelegt. Damit spielen diese frühen Zeiten der Bildung eine tragende Rolle für die Zukunftschancen eines Menschen, insbesondere aus der Perspektive von Gleichstellung und Diversität. Deswegen muss in jeglicher Form von Bildung die Entwicklung zu selbstbewussten Menschen, im Allgemeinen, aber auch im Bezug zur Geschlechtsidentität und der eigenen Sexualität, und darüber hinaus die positive Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper offen unterstützt werden.

Genderneutrale Bildung muss daher im allgemeinen Bildungsverständnis fest verankert werden. Diese bezeichnet einen Ansatz in der Pädagogik, der darauf abzielt, dass sich Kinder losgelöst von Geschlechterrollen und -erwartungen bilden können.

Das Wort „neutral“ darf in diesem Kontext nicht missverstanden werden. Denn innerhalb der genderneutralen Bildung wird dieses nicht als eine neutrale Mitte zwischen den in unserer Gesellschaft bekannten Identitäten weiblich und männlich verstanden, sondern beschreibt vielmehr das Ziel, dass jedes Kind sich so entfalten kann, wie es ihm*ihr beliebt ohne dabei an irgendwelche Grenzen aufgrund des Geschlechts zu stoßen. Genderneutrale Bildung muss auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden, um tatsächlich erfolgreich zu sein. Dafür gilt es zunächst eine allgemeine Sensibilität bei denen zu schaffen, die mit Bildung und Betreuung beauftragt sind: Eltern, Erzieher*innen, Jugendleiter*innen und Lehrende verschiedenster Art.

Smash the Patriarchy! But how? – Kritische Bildung, jetzt!

Patriarchale Strukturen – ob sie sichtbar in der unparitätischen Besetzungen von politischen Gremien oder in der immer noch oft zu Lasten von Frauen unterschiedlich wertgeschätzten und entgeltlichten Care-, Sorge- und Erwerbsarbeit sind – durchziehen unsere Gesellschaft konsequent. Die Veränderung dieser Verhältnisse und Strukturen muss real angegangen werden. Neben den direkten Veränderungen in anderen politischen Feldern, können Bildungseinrichtungen hierbei eine entscheidende Rolle spielen, indem sie die historische Entstehung von patriarchalen Strukturen, deren Funktionsweisen sowie der durch sie bedingten Machtverhältnisse aufzeigen. Darüber hinaus kann eine kritische Bildung zur Reflexion dieser menschengemachten, gewachsenen Strukturen angestoßen werden. Dies geschieht beispielsweise über die Auseinandersetzung mit soziologischen Konstrukten, philosophischen Debatten und politischen Fragestellungen bezüglich des Patriarchats. Dazu gehört ebenfalls eine Behandlung von feministisch-emanzipatorischen Widerständen, Entwicklungen, Bewegungen und Persönlichkeiten im Geschichtsunterricht.

Rollenzuschreibungen und -klischees als Grenzen für die persönliche Entfaltung

Die sozialen Konstrukte, wie eben auch die gesellschaftlich zugeschriebenen Rollen, finden ihren ständigen Eingang in unseren unbewussten sowie auch bewussten Handlungen. So reproduzieren wir ständig gesellschaftlich vermittelte, tradierte und klischeehafte Rollenzuschreibungen. Auch die meisten Lehrenden tun dies noch regelmäßig. So werden die Rollenzuschreibungen aufgrund eines oft äußerlich festgemachten Geschlechts und die daraus abgeleiteten Differenzen zwischen den zwei Geschlechtern weiblich und männlich weitergegeben und gefestigt. Doch um jedem Menschen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der durch Rollen festgeschriebenen Grenzen zu ermöglichen, benötigen wir eine gendersensible Entwicklungsförderung, in der nicht Stereotype bestärkt werden, sondern jede*r Lernende individuell und unabhängig von Geschlecht, Gender und Sex gefördert wird.

Dieser gendersensible Umgang mit Lernenden kann schon in der KiTa gelebt werden, sodass Klischees, wie zum Beispiel „die Mädchen spielen nur mit Puppen und alle Jungen bauen immer mit Bausteinen“, keinen Einzug finden und die daraus resultierenden Geschlechterdifferenzen nicht gefestigt werden.

Auch in der Schule kommt der Loslösung von geschlechtsspezifischen Rollenzuschreibungen eine tragende Rolle zu. Denn hier entstehen durch Klischees und Stereotype gewaltige Unterschiede in den schulischen Leistungen und Lernfortschritten. Mädchen sind typischerweise besser in Sprachen und Jungen besser in den Naturwissenschaften, dies resultiert aber nicht aus dem Geschlecht selbst, sondern aus der Sozialisation dessen. Von Mädchen wird erwartet, dass 
sie gut in Deutsch sind, dies wirkt sich auf das eigene Anspruchsniveau und die Erfolgserwartungen von Eltern und Lehrenden aus. Beides bedingt sich gegenseitig und wird zu einem Teufelskreis. Die Reflexion dieser Geschlechterrollenbilder auf Seiten der Lehrenden könnte ihnen mithilfe folgenden Weiterbildungsmaßnahmen die nötigen Kompetenzen diesbezüglich an die Hand geben:

  • Schulungen zum Umgang mit und dem Nutzen von Vielfalt, die die Stereotype im eigenen Denken und Handeln aufzeigen
  • Regelmäßige Teamsitzungen zur Reflexionen über das alltägliche pädagogische Handeln

Binarität der Geschlechter aufbrechen – Queer-Sein sichtbar machen

Wir brauchen in unseren Bildungsstätten mehr Sensibilisierung für die queerfeministische Vielfalt unserer Gesellschaft. Denn besonders queere Kinder und Jugendliche, die die geschlechtlichen Stereotype in der Regel nicht erfüllen, fühlen sich in diesem Bildungssystem verloren, da Menschen wie sie und deren Schicksale keinen oder kaum Platz finden.

Beispielsweise finden sich in den online-Materialien des Landesinstituts für Lehrer*innenbildung Hamburg zu „Gendergerechtem Schulmaterial“ keinerlei Ausführungen zu Inter*- oder Trans*-Personen. Dass es neben den zwei Geschlechtern weiblich und männlich noch andere Geschlechter gibt, sollte spätestens nach der Debatte um die „Dritte Option“ endlich Einzug in das Bildungssystem finden. Diese Tabuisierung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt führt dazu, dass Lernende sich nicht „normal“ fühlen, wenn sie die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen können. Dies ist in dem Lebensstadium der eigenen Identitätsfindung, in dem sich Schüler*innen häufig befinden, besonders verheerend und kann weitreichende Schäden in der eigenen Entwicklung zur Folge haben. Deswegen kämpfen wir dafür, dass kein Kind, keine Jugendlichen oder (jungen) Erwachsenen Angst davor haben müssen, über die eigene sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität zu sprechen und Bildungsorte zu diskriminierungsfreien Räumen werden.

Eine individuelle Hilfestellung reicht dafür alleinig nicht aus, um die gesamtgesellschaftliche Vorstellung von den binären Geschlechtern – weiblich und männlich – zu erweitern beziehungsweise aufzulösen. Deswegen benötigt es eine inhaltliche Öffnung des Unterrichts, um ein allgemeines Bewusstsein für die queere Vielfalt von Geschlechtern und Sexualitäten zu schaffen.

Mehr als nur Kondome über Holzdildos ziehen! – Allgemeine Verankerung von Queerfeminismus in Bildung

Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender oder Sexualität kann schon dadurch vorgebeugt werden, dass diesbezüglich informationsreiche Bildungsarbeit stattfindet und Vielfalt von geschlechtlicher und sexueller Identität im Rahmen von allgemeiner Bildung normalisiert wird. Dadurch können die bestehenden Klischees bezüglich der Geschlechter aufgebrochen werden.

Viele Schulfächer zeigen in dieser Hinsicht jedoch noch große Defizite auf. Denn lediglich die Nennung verschiedener Geschlechter und der Vielfalt der Sexualitäten innerhalb einer Biologiestunde reichen nicht aus.

Anstelle dessen sollte Queerfeminismus fachübergreifend Einzug und Betrachtung in Schule finden. Beispielsweise in ausführlicher queerer Sexualkunde, der Auseinandersetzung mit patriarchalen Strukturen im Politikunterricht, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf die Selbstbestimmung über den eigenen Körper im Ethik- und Philosophieunterricht sowie mit der Historie von Frauen- und Schwulen-/Lesbenbewegungen im Geschichtsunterricht. Auch hier ist ein inhaltlicher Umschwung weg von Inhalten, die Heteronormativität, Binarität und Androzentrismus reproduzieren, hin zu queerfeministischen Inhalten dringend notwendig.

Auch hier gilt: Queerfeminismus ist ein Querschnittsthema der Gesellschaft. Und folglich auch der Bildung!

Bildungsinstitutionen als Arbeitsplätze – Vorbildfunktion durch gelebte Gleichstellung

Besonders im Bildungssektor ist eine wirklich umgesetzte, vorgelebte Gleichberechtigung aller Vorbild für nachkommende Generationen. Das bedeutet für uns nicht nur, dass auch FIT*-Personen Schulleiter*innen, sondern eben auch Männer als Grundschullehrkräfte tätig werden können. Es würde zu einer Normalisierung von paritätischer Verteilung der Macht führen und diese damit zukünftig selbstverständlich machen.

Dabei ist uns zugleich besonders bewusst, wie wichtig diverse positive Vorbilder für junge Menschen auf ihrem Lebensweg sind. Von der Mechatronik-Lehrerin in der Berufsschule, dem körperlich beeinträchtigten Sozialpädagogen an der Grundschule, der türkisch-stämmigen Informatik-Professorin an der Hochschule bis hin zur bisexuellen Haustechnikerin des Jugendtreffs: Sie alle können für Heranwachsende zu wichtigen Identifikationsfiguren werden und ihnen zur Veranschaulichung dienen, dass das Geschlecht keine Rolle bei der Berufswahl und Lebensgestaltung spielt. Doch dafür muss noch einiges geschehen!

Die Schule als Arbeitsplatz birgt mit dem 2003 eingeführten Hamburger Lehrer*innenarbeitszeitmodell, welches die Verteilung der Arbeitszeit für Lehrer*innen in Hamburg regelt, neben der allgemeinen Mehrbelastung aller Lehrkräfte zugleich eine besondere Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse vieler Lehrerinnen. Dies bedingt sich wie folgt:

Der Arbeitsaufwand für alle möglichen Tätigkeiten wird in diesem Modell generell mit Faktoren angegeben. Es gibt unter anderem eine Vorgabe, wie viel Zeitbudget als Unterricht zu erbringen ist. Die Unterrichtsstunden von Lehrer*innen werden mit den Faktoren der jeweiligen Fächer multipliziert. Das Ergebnis ist das Zeitbudget. Bei aufwendigeren Fächern ist also das Zeitbudget mit weniger Unterrichtsstunden erreicht. Dabei gilt die Arbeit in Grundschule und Sekundarstufe I als weniger aufwendig im Vergleich zur Arbeit in der Oberstufe. Die Sozialwissenschaften und Künste gelten als weniger aufwendig im Vergleich mit den Naturwissenschaften. So müssen Lehrer*innen in der Grundschule beziehungsweise in Sozialwissenschaften oder Künsten in der Regel viel mehr unterrichten als ihre Kolleg*innen in der Oberstufe oder in Naturwissenschaften. Da Frauen in der Grundschule und zu Beginn der Sekundarstufe I überdurchschnittlich oft vertreten sind und seltener Naturwissenschaften unterrichten, führt dieses zu einer besonders starken Mehrbelastung für viele Lehrerinnen.

Deswegen wollen wir ebenfalls, dass – vor dem Hintergrund der Differenzen in den Geschlechterverteilungen in den verschiedenen pädagogischen beziehungsweise lehrenden Berufen – die gleichwertige Relevanz aller pädagogischer Tätigkeiten sich in der gleichwertigen Entlohnung wiederspiegelt. Das bedeutet für uns, dass alle Menschen, die im pädagogischen Kontext tätig sind (Erzieher*innen, Sozial-Arbeiter*innen, Psycholog*innen, Lehrer*innen, außerschulische Lehrberufe etc.), gleich und nach höchstem Standard zu entlohnen sind. So treten wir mit dieser Forderung sowie den Veränderungen des Lehrer*innen-Arbeitszeit-Modells, dem monetären Ungleichgewicht sowie der daraus resultierenden Schlechterstellung von Frauen entschieden entgegen.

Auch innerhalb von anderen Bildungsinstitutionen und -formen, wie dem Wissenschaftsbereich, ist die Aufdeckung von patriarchalen Strukturen unumgänglich. Phänomene wie der „Matthäus Effekt“ bei dem in einem ohnehin schon männlich dominierten Forschungsteam auch ebendiese für das gemeinsame Projekt in der Öffentlichkeit stehen und Wertschätzung bekommen, sind leider noch gängige Praxis und müssen entschieden unterbunden werden. Um in Zukunft diese Wissenschaften von ihrem oftmals dominierenden Androzentrismus zu lösen ist eine Bestärkung von Frauen, Inter*- und Trans*-Personen im Zugang zu diesen Wissenschaften zentral. Dieser Prozess fängt bereits in der Schule mit einer gendersensiblen Berufsberatung und der Ermutigung von Mädchen in Naturwissenschaften an.

Aktuelle Studien zeigen dennoch, dass das aktuell oft nicht reicht. Frauen stehen einem Machtungleichgewicht gegenüber, welches sich zum Beispiel in Gläsernen Decken – also einer immer stärkeren Aussiebung von Frauen bei umso höher zu erlangendem Abschlussgrad -, sowie in Nichteinstellung, Gender Pay Gap und schlechterer Benotung durch rein männlich besetzte Gremien äußern kann. Auch Frauen schätzen andere Frauen als weniger kompetent als Männer ein. Diese gewachsenen sozialisierten Strukturen müssen sich ändern!

Daher fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg:

  • staatlich geförderte Bildungsangebote zu gendersensibler Pädagogik für Menschen, die mit der Erziehung und Betreuung von Kindern befasst sind. Für Menschen, die dies beruflich tun, muss ein solches Angebot in der Ausbildung und regelmäßig in der Tätigkeitsausübung verpflichtend sein.
  • dass die Ausstattungen von Betreuungs- und Lernorten hinterfragt wird. Es sollte beispielsweise überdacht werden, welches Spielzeug wie zur Verfügung gestellt wird oder mit welchen Büchern und Lehrmaterialien gearbeitet wird und inwiefern diese unter Umständen Geschlechterstereotype reproduzieren.
  • besondere staatliche Unterstützung (etwa in Form von Förderprogrammen) für Institutionen, die bereits Ansätze verfolgen, die auf mehr geschlechtliche Chancengleichheit und Diversität abzielen.
  • dass der Zugang für FIT*-Personen zu Führungspositionen im Bildungssektor vereinfacht wird, mitunter auch durch eine Quote.
  • die Lehre sowie die Umsetzung von gendersensibler Entwicklungsförderung in Kitas und gendersensibler Didaktik an Schulen.
  • LGBTQIA*-sensibilisierte Lehrkräfte an allen Schulen, die den queeren Schüler*innen Hilfestellung und Beratung bieten und Ansprechpersonen bei Diskriminierung darstellen.
  • eine stärkere Anti-Diskriminierungsarbeit in Form von Diversity- und Empowerment-Projekten. Dafür müssen langfristig finanzierte Förderprogramme aufgelegt werden.
  • dass sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Querschnittsthema in allen Bildungs- und Ausbildungsplänen sowie in der Lehrer*innenbildung aller Phasen eine besondere Rolle spielt. Das bedeutet auch eine klare Verankerung in den Studienplänen.
  • dass Genderforschung als Studiengang dauerhaft an den Hochschulen angeboten wird und folglich auch in die dort stattfindende (Aus-)Bildung von pädagogischem Personal integriert wird.
  • eine Untersuchung dazu, welche Vorteile eine geschlechterparitätische Besetzung von Prüfungskommissionen mit sich bringt und entsprechende Handlungsschritte daraus abzuleiten. Dazu gehört auch, die Einführung einer Frauenquote zu prüfen. Hierbei sollen Methoden entwickelt werden, die der daraus resultierenden möglichen Arbeitsmehrbelastung von FIT*-Personen entgegengenwirken.
  • eine gute Berufsorientierung und das Anregen einer Berufswahl durch das Wecken und Fördern individueller Interessen – unabhängig von Geschlechterzuschreibungen und -klischees. Dazu soll der „Girls Day“ im Rahmen einer pädagogischen Begleitung stärker dazu genutzt werden Geschlechterstereotypen zu reflektieren, geschlechtsunabhängig Neugierde zu wecken und ökonomische Folgen von Berufswahlen zu thematisieren.
  • dass alle Berufe, in denen im weitgefassten Sinne pädagogische Tätigkeiten ausgeführt werden (Erzieher*innen, Sozial-Arbeiter*innen, Psycholog*innen, Lehrer*innen, Dozent*innen, außerschulische Lehrberufen etc.), gleich und nach höchstem Standard entlohnt werden.
  • die Fraktion der GRÜNEN Hamburg auf, dass diese Programme gründen, die besonders Frauen ermutigen das Studium zur Lehrerin für MINT-Fächer an Schulen aufzunehmen sowie Leitungspositionen innerhalb von Bildungsinstitutionen zu übernehmen. Zugleich sollen gezielt Männer zu einem Beruf innerhalb der Grundschule oder der KiTa ermutigt werden.
  • Programme, die auf Gleichstellung sowie die Prävention von Diskriminierung abzielen – von der KiTa bis zur Weiterbildung.
  • dass Neugierde unabhängig von Geschlechtern gefördert wird. Deshalb muss auch auf eine entsprechende Sensibilisierung von Eltern sowie Lehrenden geachtet werden. Tätigkeiten (beispielsweise Handwerken, Handarbeit oder Rechnen), Spielzeug und Materialien spezifisch „für Jungs/Männer“ oder „für Mädchen/Frauen“ einzuordnen ist abzulehnen. In Sonderfällen, in denen ein geschützter Rahmen nötig ist und von Frauen, Inter*- oder Trans*-Gruppen selbst eingefordert wird, sollten geschlechtergetrennte Bildungsangebote ermöglicht werden.
  • dass das Landesinstitut in Hamburg Materialien und Informationen zur Sensibilisierung bezüglich nicht binärer Geschlechter online zur Verfügung stellen soll. Diesbezüglich sollen auch neue, stärker queerfeministische Materialen erstellt werden.
  • die möglichst inklusive Gestaltung von Schulbauten in allen Bildungsinstitutionen im Rahmen des Konzeptes „Universal Design Learning“. So sollen in allen neuen Bauten von Bildungsinstitutionen nur noch genderneutrale Toiletten gebaut sowie bestehende möglichst umgerüstet werden.
  • dass innerhalb des Unterrichts der Medienpädagogik besondere Bedeutung zukommen soll. So soll ein kritischer Medienumgang durch Reflexion der in Medien reproduzierten Rollenbilder, Körperideale und heteronormativen Darstellungen von Beziehungen und Liebe gelernt werden.
  • dass durch eine Sensibilisierung der Lehrer*innen sowie durch die konkrete Festschreibung in den Bildungsplänen eine stärkere Repräsentanz von weiblichen Persönlichkeiten und deren Errungenschaften in allen Unterrichtsfächern geschaffen wird.
  • die Sensibilisierung der Schüler*innen für die Notwendigkeit feministisch-emanzipatorischer Bewegungen in der Geschichte und die umfangreiche Auseinandersetzung mit diesen.
  • dass von der Wissenschafts- und auch der Bildungsbehörde Gutachten in Auftrag gegeben werden, die neue Wissensstände ermöglichen – über die Bildung in Krippen, Kindertagesstätten und Schulen unter Betrachtung von geschlechtsspezifischer Stereotypisierungen in der Erziehung und Betreuung in Hamburg. Infolgedessen sollen konkrete Forderungen, eventuell auch unter der Betrachtung neuer Gutachten, entwickelt werden, um genderneutrale Bildung überall in Hamburg zu leben.
  • eine langfristige sowie aufgestockte, finanzielle und strukturelle Förderung der Gender-Kommission – einer hochschulübergreifenden gemeinsamen Kommission für Frauenstudien, Frauen- und Geschlechterforschung, Gender und Queer Studies.
  • die Aufstockung der Gelder für Frauenförderungsprogramme der verschiedenen Hochschulen.

4. FIT*-RECHTE IM ARBEITSLEBEN

Das Grundgesetz enthält in Artikel 3 das Prinzip, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich (Absatz 1) und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (Absatz 2). Dem Staat wird ebenso im Artikel 2 aufgetragen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Aus dem Grundgesetz leitet sich also unmittelbar eine Handlungsmaxime ab, die auch nicht mit Verweis auf ein Bundesgesetz eingeschränkt wird.

Die UN-Konferenz zu Frauen im Jahr 1995 in Peking hat bereits als strategisches Ziel die „Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu Ressourcen, Beschäftigungsmöglichkeiten, Märkten und zum Handel“ festgestellt und ebenso die Staaten und Regierungen, neben anderen Akteur*innen, zum Handeln aufgefordert.

Aus diesen beiden Punkten ergibt sich also ganz klar die Zuständigkeit des Staates für die Durchsetzung der Gleichberechtigung. Eine Delegierung dieser Verantwortung an die Wirtschaft beziehungsweise „den Markt“ wird dem Handlungsauftrag nicht gerecht. Die Bescheinigung dieser Notwendigkeit zur Besserung kann sogar im zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2013-2017) gefunden werden.

Gender Gaps

Der sogenannte Gender-Pay-Gap beziffert die Verdienstlücke für gleichwertige Arbeit zwischen Frauen und Männern. Das bedeutet, dass Frauen durchschnittlich länger arbeiten müssen als Männer, um das gleiche Geld zu verdienen. Dieser Wert wird jährlich vom Statistischen Bundesamt errechnet und beträgt rund 21%. Aber auch bei der gleichen Arbeit sind es noch unglaubliche 6% Unterschied im Gehalt.

Eine Beschränkung auf den Gender-Pay-Gap greift jedoch zu kurz. Denn Frauen sind oft von mehreren Diskriminierungen betroffen, die häufig aus nicht direkt miteinander verwandten Kontexten kommen. Dies sollte im Sinne der Intersektionalität beachtet werden, um genau solche Fälle zu erkennen und eine Verbesserung in der ganzen Breite zu erreichen.

Als Alternativmodell zur Darstellung des sowohl gesellschaftlichen als auch finanziellen Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern dient beispielsweise der Gender-Lifetime-Earnings-Gap, der untersucht, wie viel Frauen insgesamt über das komplette Leben gerechnet weniger verdienen als Männer.

Hinzu kommt, dass Frauen vor allem die sozialen Berufe zugeschrieben werden, die größtenteils im Niedriglohnsektor liegen. Dazu gehören vor allem Jobs in der Kranken- und Altenpflege und der Erziehung. Es ist also zum einen wichtig, das Rollenbild der Frau in ausschließlich sozialen Berufen aufzubrechen. Dazu gehört es, Frauen nicht mehr von klein auf hin zu diesem Spektrum des Arbeitsmarktes zu erziehen. Zum anderen ist es wichtig, die Berufe in der Kranken- und Altenpflege und in der Erziehung so zu entlohnen, wie es für die wertvolle Arbeit, die Menschen in diesen Berufen leisten, angemessen ist. Frauen können anderenfalls leicht in ein finanziell bedingtes, geschlechterhierarchisches Abhängigkeitsverhältnis zur*zum Partner*in oder Familie geraten. Wir brauchen eine Sozialpolitik und gesetzliche Regelungen, die dies verhindern.

Diese Mehrfachdiskriminierung, die sich auch in der Hausarbeit widerspiegelt, wird durch den Gender-Care-Gap beschrieben, der angibt, wieviel mehr sogenannte Care-Arbeit Frauen pro Tag im Vergleich zu Männern leisten. Nach aktuellen Zahlen des zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung stecken Frauen täglich zirka 90 Minuten mehr Zeit in unbezahlte Care-Arbeit als Männer. Weder soll die Arbeit das gesamte Leben bestimmen, noch die Karriere durch Sorgearbeit verhindert werden. Dazu ist mehr (finanzielle) Wertschätzung für soziale Berufe und Care-Work überfällig.

Vereinbarkeit von Familie und Karriere

Jede Frau muss die Freiheit haben, ihr Leben nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Dazu gehört auch das Recht auf Kinderlosigkeit und eine gesellschaftliche Akzeptanz für diese Entscheidung. Viele Frauen übernehmen aber auch noch die klassische Rolle der Hausfrau und Mutter, dennoch sollte dies mit einer beruflichen Karriere vereinbar sein, durch einen erleichterten Wiedereinstieg, eine deutliche Reduktion der Regelarbeitszeit und flexible Arbeitszeitmodelle zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen, sowie guter Kinderbetreuungsangebote. Eine der Grundvoraussetzungen für eine Gleichstellung im Arbeitsleben ist eine gute und mit den Arbeitszeiten vereinbare Betreuung von Kindern. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz war daher ein erster richtiger Schritt. Allerdings mangelt es vielerorts an qualifiziertem Fachpersonal in ausreichender Zahl, um ein gerade für kleine Kinder gutes Betreuungsniveau und -verhältnis bieten zu können. Eine entsprechend hohe Qualität der Betreuung ist notwendig, damit die Kinder nicht darunter leiden.

Im Zuverdiener*innen-Modell arbeitet die Frau zwar weiterhin, allerdings nur in Teilzeit. Eine Rückkehr in Vollzeit nach einer signifikanten Zeit in Teilzeit ist oftmals nicht möglich. Mangels eines Rechtsanspruches sind Frauen (und auch Männer) dem Unternehmen dahingehend machtlos ausgeliefert.

Wir fordern, dass ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und die Gleichbehandlung von Vollzeit und Teilzeit bei der beruflichen Weiterentwicklung gesetzlich festgeschrieben wird.

Bereits seit längerer Zeit gibt es für Eltern die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen. Nach Ende der Elternzeit wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Dabei besteht aber kein Anspruch auf den exakt gleichen Arbeitsplatz. Immer mehr Männer möchten mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Dennoch wissen zu viele noch nicht von den bereits vorhandenen Möglichkeiten, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Daher ist eine Aufklärungskampagne sinnvoll, um bei Männern die Möglichkeiten der Inanspruchnahme bekannter zu machen.

Diskriminierung und Gewalt im Arbeitsumfeld

Auch in den Unternehmen selbst muss sich noch einiges ändern. Es braucht unbedingt Ansprechpartner*innen, wie beispielsweise Gleichstellungsbeauftragte vor Ort, die bei Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität oder Sexualität Hilfestellung bieten und sich für einen gleichberechtigten Umgang im Betrieb einsetzen. Viele Frauen müssen immer noch sexuelle Übergriffe im Umfeld der Arbeit erleben. Dies ist ein untragbarer Zustand, gegen den konsequenter vorgegangen und bereits präventiv geschult werden muss. Die Folge jeglicher sexueller Gewalt am Arbeitsplatz sollte immer die Kündigung der übergriffigen Person sein. Präventionsmaßnahmen zum Thema sexuelle Belästigung und Übergriffe am Arbeitsplatz und ein konsequenteres Vorgehen gegen diese ist für uns ein dringend erforderlicher Schritt.

Inter*- und Trans*-Personen im Arbeitskontext Schutz und Rechte einräumen

Besonders Inter*- und Trans*-Menschen haben es im Arbeitsleben schwer. Viele von ihnen können über ihre geschlechtliche Identität am Arbeitsplatz nicht sprechen und müssen sie geheim halten, da sie Diskriminierung und Mobbing, wenn nicht sogar einen Verlust des Arbeitsplatzes fürchten müssen. Inter*- und Trans*-Menschen sind nicht durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) vor einer Kündigung aufgrund ihres Geschlechtes geschützt. Im Gegensatz kann der*die Arbeitgeber*in sogar eine Geheimhaltung der Geschlechtsidentität als Kündigungsgrund anführen. Wir fordern die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds für Inter*- und Trans*-Menschen, indem an Arbeitsplätzen mehr Aufklärung geleistet wird und sie durch das AGG gegen Kündigung geschützt werden.

Darum fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg:

  • die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit nach dem Vorbild Islands, ein konsequentes Entgeltgleichheitsgesetz, das diesen Namen auch verdient und eine Kontrolle dessen durch Behörden.
  • eine höhere gesellschaftliche und finanzielle Wertschätzung für soziale und Care-Berufe.
  • zum Abbau von finanziellen Abhängigkeiten einen lückenlosen, existenzsichernden Mindestlohn und die Eindämmung von Minijobs, sowie ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
  • einen leichteren Berufswiedereinstieg, flexible Arbeitszeitenmodelle zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen, eine deutliche Reduktion der Regelarbeitszeit und gute Kinderbetreuungsangebote.
  • ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und eine gesetzliche Festschreibung zur Gleichbehandlung von Vollzeit und Teilzeit bei der beruflichen Weiterentwicklung.
  • rechtliche Regeln, die einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis von Frauen zu ihren Partner*innen oder ihrer Familie entgegenwirken.
  • Gleichstellungsbeauftragte in allen Unternehmen.
  • Präventionsmaßnahmen zum Thema sexuelle Belästigung und Übergriffe am Arbeitsplatz und ein konsequenteres und striktes Vorgehen gegen diese.
  • die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds für Inter*- und Trans*-Menschen, indem mehr an Arbeitsplätzen darüber aufgeklärt wird und sie durch das AGG gegen Kündigung geschützt werden.
  • eine FIT*-Quote von 50% für Aufsichtsräte, Betriebsräte, Vorstände und sonstige Führungspositionen.

4. FAMILIENPOLITIK FÜR ALLE

Familienpolitik bezeichnet erst einmal politische Maßnahmen, die Einfluss auf die Lebensführung und den Lebenszusammenhang von Familien nehmen. In der Realität ist der Kreis jedoch viel enger gezogen, da Familienpolitik vor allem für heterosexuelle und monogame Ehen mit Kind/ern gedacht wird.

Die Exklusivstellung dieses Familienmodells gehört in die Vergangenheit. Heute sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Familien vielfältig sind, in unterschiedlichsten Modellen zusammenleben und dabei staatlich geschützt und unterstützt werden.

Unbezahlte Arbeit von Frauen

Wenn man einigen konservativen Vertreter*innen aus der Familienpolitik Glauben schenkt, ist das Idealbild der Familie das Alleinversorger*innen- bzw. Zuarbeitungsmodell, wie es in der frühen Bundesrepublik vorherrschendes Beziehungs- bzw. Familienmodell war: der männliche „Familienernährer“ und die weibliche „Haushaltsdame“ bilden eine arbeitsteilige Kleinfamilie. Dabei war durch das relativ hohe Lohnniveau sichergestellt, dass die durch Frauen verrichtete, unbezahlte Care-Arbeit – also Haushalt, die Erziehung, die Pflege von Verwandten, usw. – über den Lohn des „Familienernährers“ mitbezahlt war – finanzielle Abhängigkeit natürlich inklusive.

Die nach und nach erkämpfte Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen löste diesen Widerspruch einseitig auf – durch das „Doppelverdiener[*innen]modell“. Statt jeweils einer vollen Stelle in Lohn- und Care-Arbeit gibt es jetzt die gesellschaftliche Idealvorstellung, dass es zwei volle Lohnarbeitsstellen gibt, die nach wie vor unbezahlte Care-Arbeit wird an den Rand gedrängt und damit massiv prekarisiert. Dies hat gravierende Folgen.

Zum einen konnte die Gleichstellung auch bei Lohn- und Carearbeit nie vollständig realisiert werden. So sind Frauen in viel größerem Umfang von prekären Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere Minijobs und Teilzeit, betroffen als Männer. Umgekehrt leisten sie weiterhin einen Großteil der Haushalts- und Sorgearbeit. Im Schnitt verbringen Männer 2:08 Stunden am Tag mit unbezahlter Arbeit, Frauen hingegen 3:29 Stunden. Das ist mehr als das Anderthalbfache. Wenn Kinder im Haushalt sind erhöht es sich auf das 2,4-fache.

Die Prekarisierung der unbezahlten Care-Arbeit führt andererseits real auch dazu, dass die Entscheidung für Kinder beeinflusst wird. Echte Wahlfreiheit setzt voraus, dass ein Kind keine massiven Einschränkungen der eigenen Freiheiten und Lebensgestaltungsmöglichkeiten bedeutet.

Die Prekarisierung zu verhindern, bedeutet, die Care-Arbeit aus ihrer Randstellung herauszubekommen. Der sexistischen und konservative Vorstellung, die Frauen dafür zurück in den Haushalt zu drängen, wie die CSU es durch die „Herdprämie“ betreibt, erteilen wir dabei eine Absage. Hauptsächlich ist deshalb eine Reduktion der Regelarbeitszeit notwendig. Weder soll die Arbeit das gesamte Leben bestimmen und die Wahlfreiheit einschränken, noch die eigene Entfaltungsmöglichkeiten durch Sorgearbeit verhindert werden.

Ehe für alle und Familienvertrag

Die Ehe für alle war wichtig, um die Benachteiligung von Homosexuellen etwas zu verringern. Da moderne Familienpolitik allerdings wirklich gerecht sein und alle Formen von Familienkonstellationen berücksichtigen und fördern sollte, ist ein weiterer Schritt von Nöten. Familie sollte überall da auch rechtlich gelten, wo füreinander Verantwortung getragen wird. Dies soll in Zukunft nicht mehr durch eine staatliche Ehe bestätigt werden, sondern durch einen Familienvertrag. Dieser beinhaltet alle kindschaftsrechtlichen Fragen, die zum Wohle eines Kindes zu klären sind, und soll die Ehe völlig ersetzen. Für Familien ohne Kinder soll es einen Solidaritätsvertrag geben, der ähnlich der Ehe Grundregeln der Verantwortungsübernahme füreinander regelt.

Smash Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting bevorzugt das Alleinernährer*innen-Modell, bei dem meistens der Mann das gesamte Einkommen des Haushalts verdient und die Frau ausschließlich Sorgearbeit verrichtet, und benachteiligt damit eine gleichmäßige Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit. Daher fordern wir die Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen und die Option der Einzelbesteuerung für Bestandsehen. Eine entsprechende Reform der Steuerklassen ist dann ebenso notwendig. Die Steuerklassen III und V könnten wegfallen, da sie die Kombination Alleinverdiener*in und Nicht-Verdiener*in darstellen, also genau die Kombination des Ehegattensplittings.

Die Ehe ist rechtlich weit mehr als die Gemeinschaft von zwei sich liebenden Menschen. Rechtlich ist vor allem die Eigentumsfrage interessant, also wem Vermögen (vor der Ehe bestehend oder während der Ehe erworben) gehört. Die rechtliche Regelung zur Eigentumsfrage nennt sich Ehegüterstand. Der standardmäßige Ehegüterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Dabei behalten Eheleute ihr eingebrachtes Vermögen. Hinzugekommenes Vermögen während der Ehe bleibt während der Ehe im Besitz der einzelnen Personen und wird erst bei einer Scheidung ausgeglichen. Bei dem Modell der Errungenschaftsgemeinschaft behalten die Eheleute ebenfalls ihre eingebrachten Vermögen. Jegliches erworbene Vermögen während der Ehe gehört jedoch den Eheleuten gemeinsam. Wir sind der Auffassung, dass die Errungenschaftsgemeinschaft, wie sie beispielsweise in der BRD bis 1958 als Option zur Verfügung stand und in der DDR der Standardfall war, wieder eingeführt und zudem der Standardfall werden sollte.

Reproduktionsmedizinische Maßnahmen und Adoptionsrecht

Das Adoptionsrecht stellt trotz „Ehe für Alle“ noch eine große Benachteiligung für gleichgeschlechtliche Paare dar, da bisher gesetzlich nur Mutter und Vater und nicht allgemein Eltern vorgesehen sind. Zum Beispiel gilt aktuell die Person als Mutter, die das Kind zur Welt bringt, und nicht die, die biologisch mit dem Kind verwandt ist. Diese Benachteiligung und die veralteten Regelungen unter anderem im Bundesgesetzbuch (BGB) müssen dringend erneuert und der Realität angepasst werden. Genauso müssen alle Menschen mit Kinderwunsch dem bisher vorgesehenen heterosexuellen Paar gleichgestellt werden, was reproduktionsmedizinische Maßnahmen angeht.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg fordert:

  • das Ersetzen der Ehe durch einen Familien- beziehungsweise Solidaritätsvertrag.
  • die Abschaffung des Ehegattensplittings.
  • die Öffnung des Adoptionsrechts für alle Partner*innenschaftsmodelle.
  • dass reproduktionsmedizinische Maßnahmen für alle Menschen gleich zugänglich sind, ohne dass Einzelne diskriminiert werden.

5. QUEERFEMINISTISCHE NETZPOLITIK

Das Internet hat durch seine dezentrale Struktur prinzipiell ein großes demokratieförderndes Potential. Dieses kann der (Queer-)Feminismus für sich nutzen („Netzfeminismus“): Es kann eine global vernetzte, selbstorganisierte Community von Feminist*innen entstehen, die offenes Wissen und offene Daten zu queerfeministischen Belangen sammeln und dazu nutzen, Transparenz und Öffentlichkeit herzustellen. „Feministisches, also macht- und herrschaftskritisches Wissen ist dann nicht länger auf große kommerzielle Verlage angewiesen“. Ein erfolgreiches Beispiel für ein solches kollektives Erzeugen von Öffentlichkeit ist der Hashtag #MeToo.

Ein freies Internet, das solche Bewegungen fördert und vor staatlichen, kommerziellen oder anderen Herrschaftsansprüchen schützt, muss durch rechtliche Rahmenbedingungen geschützt werden. So ist zu beobachten, wie durch die Kommerzialisierung, insbesondere durch die Konzentration von Inhalten und Nutzung auf einige wenige private Plattformen, bestehende gesellschaftliche Macht- und Herrschaftsverhältnisse sowie Diskriminierungsstrukturen ins Internet fortgesetzt und verstärkt werden. Daher sind einige Gefahren besonders zu 
beachten.

Überwachung

Besonders die Persönlichkeitsrechte von marginalisierten Gruppen werden durch den Einsatz von Überwachungstechnologien gefährdet, denn diese kategorisieren Menschen anhand von Aussehen, Verhalten und Ähnlichem, wodurch gesellschaftliche Normen manifestiert und diejenigen Personen benachteiligt werden, die nicht eindeutig privilegierten Kategorien zugeordnet werden. Zudem werden biometrische Verfahren, die teilweise für weiße Männerkörper ohne Behinderung optimiert sind, in der staatlichen Überwachung eingesetzt. Diese Verfahren werden zusätzlich als Hilfsmittel für die kommerzielle Datensammlung eingesetzt – zum Beispiel bei Selbstquantifizierungs-Angeboten – was dazu beiträgt, aus Nutzer*innendaten biometrische Normen zu konstruieren.

Algorithmische Diskriminierung

Unser digitalisiertes Lebensumfeld wird in einem hohen und zunehmenden Maße durch maschinelle Entscheidungen gestaltet und ist somit durch die zugrundeliegenden Algorithmen bestimmt. Sie haben häufig diskriminierende Auswirkungen, da die Diversität der Nutzer*innenschaft nicht adäquat bei der Entwicklung berücksichtigt wird. Verschärft wird dieses Problem durch Algorithmen, die auf maschinellem Lernen basieren. Diese treffen Entscheidungen oder Vorhersagen, ohne dass ein Algorithmus explizit programmiert würde, sondern auf Grundlage von umfangreichen Trainingsdaten. Diese Datensätze repräsentieren bestehende Diskriminierungsstrukturen, die durch die Art und Weise der Datenerhebung (zum Beispiel mangelnde Repräsentanz von Vielfalt) und -analyse (zum Beispiel Kategorisierung) verstärkt werden. Als objektiv empfundene algorithmische Entscheidungen erzeugen und verstärken somit Diskriminierungseffekte, die realweltliche Folgen auf individueller und gesellschaftlicher Ebene haben.

Digitale Gewalt

Gerade sexuelle Gewalt lässt sich nicht nur auf körperlicher oder verbaler Ebene wiederfinden. Psychische Gewalt wie Mobbing oder Hate Speech in den sozialen Medien sind zusätzlich ein akutes Problem. In sozialen Netzwerken kann Gewalt unkontrolliert und anonym entladen werden. Bei Beleidigungen, Anfeindungen und Drohungen wird fast nie reagiert oder eingeschritten. Nicht nur Frauen und queere Menschen sind von Attacken betroffen, auch Menschen, die sich für Frauen- oder queere Rechte einsetzen sind Zielscheibe von Gewalt.

Der Hashtag #metoo, der etliche sexuelle Missbräuche öffentlich macht und zahllose Beispiele für sexuelle Gewalt aufzeigt, macht deutlich, wie groß die Dimension von frauen- und queerfeindlichem Verhalten ist. Das Problem wurde noch lange nicht als so umfassend verstanden, wie es sich gesellschaftlich beobachten lässt. Hashtags wie #notallmenuntermauern, wie wenig Bereitschaft für Reflexion und Reaktion vor allem unter Männern vorhanden ist.

Sexismus ist ein alltägliches Phänomen, das von einer breiten Masse getragen wird. Um für diese Thematik zu sensibilisieren, bedarf es unter anderem umfassender Bildungs- und Präventionsarbeit sowie Aufklärungen. Die Bagatellisierung von sexueller Gewalt lässt sich auch in den Medien wiederfinden. Es ist nicht nur auffällig, wie selten von Angriffen gegenüber Frauen und queeren Menschen berichtet wird, auch die Art und Weise der Berichterstattung ist verharmlosend. Statt Täter*innen aktiv anzuschuldigen wird durch passive Schreibstile die Opferrolle der Frauen verstärkt oder gar das Gefühl vermittelt, die Opfer trügen die Schuld für die Übergriffe. Auch im öffentlichen Sprachgebrauch werden Vergewaltigungen und Angriffe auf Frauen durch Phänomene wie „victim blaming“ (Opferbeschuldigung) oder „slut shaming“ (Bezeichnung als Schlampe) legitimiert. Es muss klargestellt werden, dass es dafür keine Legitimation oder Rechtfertigung geben kann, auch solche Vergewaltigungsmythen zu dekonstruieren, muss Teil der Präventionsarbeit sein.

Dies sind folglich die drängendsten Herausforderungen, die wir mit einer queerfeministischen Netzpolitik beantworten müssen, um die Regulierung digitaler Technologien und die Gestaltung des Internets als sozialen Raum aus explizit queerfeministischer und intersektionaler Perspektive kritisch voranzutreiben. Die Kernbereiche dieser queerfeministischen Netzpolitik müssen insbesondere den Zugang zum Internet, den Zugang zu Inhalten sowie Eigentumsrechte, Datenschutz & Privatsphäre und digitale Öffentlichkeit & Kommunikationskultur umfassen.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg fordert demnach:

  • die drastische Einschränkung der staatlichen und privaten Überwachungsmaßnahmen, sowohl on- als auch offline.
  • die konsequente Rechtsdurchsetzung gegen Gewalttäter*innen im Netz.
  • die Schaffung eines effektiven Rechts gegen Diskriminierung und digitale Gewalt.
  • die Erweiterung der Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsmobilisierung (Verbandsklage, Musterverfahren, Sammelklagen und Beistandschaft) für Antidiskriminierungsverbände und deren Gleichstellung mit Verbraucher*innenschutzverbänden.
  • die Entwicklung einer umfassenden Strategie für algorithmische Transparenz und Diskriminierungsfreiheit und deren rechtliche und institutionelle Umsetzung.

6. ARBEITSAUFTRAG FÜR DIE GRÜNE JUGEND HAMBURG

Alle Leitanträge zur Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg im Dezember 2018 fordern neben Einzelkämpfen des (Queer-)Feminismus (wie die politische Partizipation von FIT*-Personen, die Auflösung des binären Geschlechtersystems in allen Belangen oder die sexuelle Selbstbestimmung und Enttabuisierung von Sex) auch viele themenübergreifende queerfeministische Revolutionen.

„We are here! And we are queer!“ und alle folgenden Leitanträge beschäftigen sich mit Bildung, dem Arbeitsrecht, Kriminalität, Bagatellisierung, Familie in der Gesellschaft, dem Gesundheitswesen und vielen anderen politischen Handlungsbereichen, die alle aus der queerfeministischen Perspektive betrachtet werden müssen.

Denn, wie schon Jan Hedde 2016 in einem SPIEGEL ONLINE-Artikel verfasste: „Die Verwendung von queer ist nicht mehr nur Abweichung von der Norm, sondern schon Infragestellung der Norm an sich.“ Und die Norm ist, gegen was wir kämpfen.

Daraus muss sich eine Handlungsmaxime für den Landesverband der GRÜNEN JUGEND Hamburg ableiten. Wir wollen mit unseren queerfeministischen Ansätzen nicht nur in den internen Gesprächskreisen bleiben.

1. Einwirken in die GRÜNEN

Die GRÜNE JUGEND Hamburg muss weiterhin stachelig gegenüber ihrer Mutterpartei bleiben. In deren Satzung sind derzeit noch keine klar queerfeministischen Forderungen und Strukturen enthalten. Viele der feministischen Forderungen sind Relikte aus den 70er Jahren und in den Genderstudies längst überholt.

Dementsprechend ist es unsere Aufgabe, unsere Beschlüsse und Forderungen, die auf dieser Mitgliederversammlung beschlossen wurden, an Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hamburg weiterzutragen und uns so bald wie möglich mit einem umfassenden Antrag in die GRÜNE Landesmitgliederversammlung einzubringen.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg möge beschließen:

  • alle beschlossenen queerfeministischen Forderungen, die derzeit nicht in den Statuten und Beschlüssen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hamburg enthalten sind, in die kommenden Landesmitgliederversammlungen einzubringen.
  • die Umsetzung vom Frauen-Statut stets mit kritischem Auge zu beobachten und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hamburg darauf hinzuweisen, wenn sie sich fern ihrer eigenen Beschlusslage verhalten.
  • gegebenenfalls gegen kundgetane Verfehlungen der Weisung ins Schiedsgericht zu ziehen, um die Parität wiederherzustellen.
  • sich in der LAG Queer und der LAG Frauen mit ihren queerfeministischen Forderungen einzubringen und die Politik von Bündnis 90/DIE GRÜNEN maßgeblich zugunsten des Queerfeminismus zu beeinflussen.
  • sich im Regierungsprogrammprozess regelmäßig dazu zu äußern und sich mit Änderungsanträgen dazu einbringen, wie man Queerfeminismus als Querschnittsthema in anderen politischen Sachverhalten platziert.

2. Mitarbeit in Bündnissen

Auch ist es wichtig, dass die GRÜNE JUGEND Hamburg in queerfeministischen Bündnissen aktiv wird, um die Vernetzung zu Mitstreitenden zu gewährleisten und sich mit den Strömungen weiterzuentwickeln.

Im speziellen möge die GRÜNE JUGEND Hamburg an dieser Stelle beschließen, dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Hamburg beizutreten.

Der Arbeitskreis Frauen, Inter- und Trans*personen/Queerfeminismus wird beauftragt, sich mit dem Frauen*streikbündnis zu befassen und gegebenenfalls zur nächsten LMV einen Antrag zum Beitritt in das Bündnis zu stellen.

3. Eigene politische Kämpfe

Der Queerfeminismus darf nicht bloß eine Worthülse und Debattenaufhänger sein: In jeder Phase unseres politischen Engagements muss der Queerfeminismus Einzug finden. Das bedeutet konkret, dass die GRÜNE JUGEND Hamburg allen Beschlusslagen der Bundesebene folgt und das eigene FIT*-Statut (siehe Satzung) in jeder Veranstaltung zu respektieren hat.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg ist der Auffassung, dass Queerfeminismus ein Querschnittsthema ist, das in allen politischen Kämpfen, Beschlüssen und Handlungsanweisungen eine Rolle spielen sollte. In den folgenden Unterpunkten sind erste thematische Überschneidungen genannt, die die GRÜNE JUGEND Hamburg als Anhaltspunkte für kommende Beschlusslagen verwenden kann.

3.1. Klima- und Verkehrspolitik

Der Klimawandel wird allzu oft vorrangig als naturwissenschaftliches und technisches Problem betrachtet – längst hat er jedoch direkte Auswirkungen auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, in denen Menschen leben.

Frauen, Inter*- und Trans*-Personen sind überproportional stark von den Folgen des Klimawandels betroffen. Sozial konstruierte Geschlechternormen und Machtverhältnisse prägen die rechtliche und finanzielle Situation, in der Menschen leben und damit ihre Möglichkeiten, sich vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen oder sich ihnen anzupassen. Die Mehrheit der in Armut lebenden Menschen weltweit sind Frauen, die aufgrund ihrer geringen finanziellen 
Mittel und oft prekären Lebensverhältnisse eine besonders vulnerable Gruppe darstellen.

Bestehende Geschlechterungerechtigkeiten werden durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt. So tragen insbesondere im Globalen Süden Frauen die Hauptlast, wenn es um die Versorgung der Familie mit Nahrung und Wasser, die Landwirtschaft zu Selbstversorgungszwecken, das Betreuen von Kindern und Alten sowie die Verrichtung von Arbeiten im Haushalt geht. Insbesondere, wenn Männer aufgrund von schwierigen klimatischen Bedingungen die Familien auf der Suche nach Lohnarbeit verlassen müssen, kommt den oft zurückbleibenden Frauen eine zentrale Bedeutung zu. Sie übernehmen in diesem Fall weitere Aufgaben, die sonst in der Verantwortung der Männer lagen, ohne jedoch mit den gleichen finanziellen, sozialen und rechtlichen Ressourcen ausgestattet zu sein.

In der internationalen und nationalen Klimapolitik sowie in den zur Umsetzung von klimawirksamen Maßnahmen relevanten Bereichen, wie dem Energiesektor, der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft, der Verkehrsplanung oder der Wissenschaft sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Insbesondere, wenn es um Führungspositionen und wichtige Entscheidungen geht, sind diese Bereiche nach wie vor patriarchal geprägt. Hierdurch werden die Belange von Frauen bei Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels beziehungsweise zum Umgang mit dessen Folgen nicht ausreichend berücksichtigt und ihr Wissen zu wenig genutzt. Durch die Berücksichtigung von Genderaspekten können klimapolitische 
Maßnahmen effektiver werden und gleichzeitig zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen.

Der umfassende Ausbau eines emissionsfreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein Beispiel für eine solche Maßnahme: Ein gut ausgebauter ÖPNV fördert die Mobilität und damit die gesellschaftliche Teilhabe von Frauen, da diese im Vergleich zu Männern häufiger kein eigenes Auto besitzen und dennoch eher vor überfüllten Bussen und Bahnen zurückschrecken, um nicht im Gedränge belästigt zu werden. Auch die Wege, welche Frauen mit dem ÖPNV zurücklegen müssen, sind oft komplexer, da von vielen Frauen nach wie vor erwartet wird, neben der Arbeit auch für die Familie und den Haushalt zu sorgen. Männer verursachen mit ihrem intensiveren Reiseverhalten und der regelmäßigeren Nutzung eines Autos deutlich höhere CO2-Emissionen als Frauen. Eine Verkehrsplanung, die nicht mehr den motorisierten Individualverkehr ins Zentrum rückt, sondern auf einen emissionsfreien, gut ausgebauten ÖPNV, Fahrradinfrastruktur und Fußgänger*innenfreundlichkeit setzt, ist somit sowohl aus feministischer, wie auch klimapolitischer Perspektive sinnvoll.

3.2. gegen Rechts (Intersektionalität)

Intersektionalität beschreibt die Überschneidung von verschiedenen Diskriminierungsformen in einer Person. Intersektionale Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund verschiedener zusammenwirkender Persönlichkeitsmerkmale Opfer von Diskriminierung wird. Gerade in jüngster Vergangenheit werden gerade ausländische Frauen immer wieder Opfer von intersektionaler Diskriminierung, wenn zum Beispiel Muslima das Tragen des Kopftuchs im öffentlichen Dienst abgesprochen wird. Auch queere Geflüchtete finden oft keinen Rückhalt in ihrer Umgebung. Hier fehlen klare Ansprachegremien, Regelungen und Unterstützungsprogramme.

In der Auseinandersetzung mit dem Kampf gegen Nationalismus, Patriotismus, Klassismus, Antisemitismus und Ableismus und Rassismus fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg das konsequente Mitdenken der eigenen queerfeministischen Ideale.

3.3. feministische Kapitalismuskritik

In Hamburg wurde mit dem Gleichstellungsgesetz von 2014 bereits vieles normativ für den öffentlichen Dienst vorgeschrieben, so zum Beispiel das Rückkehrrecht auf Vollzeit und die Gleichbehandlung von Teilzeit und Vollzeit bei Beförderungen. Es fehlt jedoch weiterhin der private Sektor, bei dem sich die Politik (Bund und Hamburg) bisher mehrheitlich weigert, verpflichtende Regelungen einzuführen.

Jegliche Care-Arbeiten, ob im Pflegesektor, in Kindergärten oder im Privaten werden nach wie vor mehrheitlich von Frauen übernommen und schlecht bis gar nicht vergütet. Das muss sich ändern. Das bedeutet sowohl die Lohnerhöhung von Arbeitnehmer*innen im Care-Sektor, eine umfassende Reduktion der Regelarbeitszeit als auch das grundsätzliche Überdenken jeglicher privater Care-Arbeit, die auch als Arbeit anerkannt gehört und dementsprechend wertgeschätzt und vergütet werden muss.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg ist davon überzeugt, dass auch die eigene Kapitalismuskritik nicht ohne Queerfeminismus zu denken ist.

3.4. Schönheitsideal, Werbung und Vermarktung von „Weiblichkeit“

Der Produktemarkt für Frauen und Mädchen boomt. Von sexistischer und geschlechts-spezifischer Werbung sieht kaum noch ein Unternehmen konsequent ab. Dies reproduziert ein Frauenbild, das sich auf Oberflächlichkeit, Pinkes und Emotionales beschränkt. Um diese Genderstereotype endlich zu überwinden, fordern wir diese Art der Werbung zu verbieten. Auch muss es mehr Bildungsarbeit und Aufklärung bezüglich des gefährlichen Schönheitsideals für Frauen und Mädchen geben. Es kann nicht sein, dass die Medien nach wie vor unreflektiert 90-60-90 als ideale Maße, niemals alternde Haut als normal und mikroplastik-enthaltende Make-Up-Produkte als ungefährlich verkaufen und dieses fehlgeleitete Schönheitsideal gerade jungen Menschen gegenüber unreflektiert stehen gelassen wird. Die GRÜNE JUGEND Hamburg fordert einerseits festgeschriebene Bildungsveranstaltungen in Schulen ab der 5. Klasse und andererseits Warnhinweise auf Kosmetik- und Diät-Produkten, dass diese Teile kapitalistischer Wirtschaftslogik sind, die Körper und Geist schaden können.

3.5. Europa

Europa wird häufig als Vorbild in Sachen Emanzipation und Gleichberechtigung angeführt. Und auch wenn Europa anderen Erdteilen relativ gesehen in dieser Hinsicht vielleicht voraus zu sein scheint, gibt es auch hier noch viel zu tun bis eine echte Gleichberechtigung erreicht ist und Geschlechter keine Rolle mehr spielen.

Europaweit müssen Queerfeminist*innen zusammenhalten. Gleiche Rechte dürfen keine nationale Angelegenheit sein, sondern müssen international erstritten werden.

Nur drei Länder sind durch mehr Frauen als Männer im Europäischen Parlament vertreten, nur eine Fraktion hat einen Frauenanteil über 50% und nur neun Kommissionsmitglieder sind weiblich. Als queerfeministische Kraft müssen die GRÜNEN im Europaparlament vorangehen und nicht nur in ihrer eigenen Fraktion, sondern auch für den Rest des Parlaments eine FIT*-Quote fordern, um eine weitsichtige Politik zu ermöglichen.

Aber nicht nur innerhalb der EU muss Frauenförderung betrieben und für gleiche Rechte gekämpft werden. Die EU muss sich auch außerhalb dafür einsetzen, vor allem LGBTQIA*s zu schützen und ihnen ein Leben zu ermöglichen, in dem sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen. Dafür müssen mindestens alle LGBTQIA*-Flüchtende unbeschränkt Asyl in der EU bekommen, denn es ist davon auszugehen, dass sie überall auf der Welt diskriminiert und verfolgt werden.

3.6. Kultur

Selbst im allgemein eher weiblich besetzten Sektor der Kultur gibt es noch Handlungsbedarf. Viel zu häufig findet man gerade auf den höchsten Positionen in Stadt- und Staatstheatern, -Opern, -Museen und -Konzerthallen hauptsächlich Männer. Die konsequente paritätische Quotierung in der Führungsebene in staatlich geförderten kulturellen Einrichtungen ist ein Muss für eine lebendige, innovative Kulturszene. Auch sollte sie sich explizit mit der Aufarbeitung der Geschichte von Frauen in Kunst und Kultur beschäftigen und in diesem Zusammenhang auf Schieflagen der Vergangenheit und Gegenwart aufmerksam machen. Diesbezüglich fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg Fördergelder für Kulturprojekte zum Thema Queer- und Frauenpolitik und möchte die Soziokultur stärken. Hier können gerade junge Frauen, Inter*- und Trans*-Personen ihr Selbstbewusstsein durch Bühnenerfahrung stärken. Ein solch zugängliches Mittel, das die fortschreitende Emanzipation unterstützen kann, braucht mehr Subvention und Möglichkeit zur Weiterentwicklung.

3.7. Gesundheitspolitik

Auch wenn die Medizin auf der einen Seite durch immer mehr Ärztinnen weiblicher wird, so wird bei der Behandlung von Patient*innen immer noch der Mann als Maßstab aller Dinge gesehen. Andere Symptomatiken von Krankheiten bei Frauen werden als Abweichungen von der Norm angesehen, Studien für beispielsweise Medikamentenzulassungen überwiegend an Cis-Männern durchgeführt und deren Ergebnisse nicht geschlechtsspezifisch untersucht. Die Forschung und Lehre muss in Zukunft für diese Problematik sensibilisiert, Strukturen an den Universitäten geschaffen werden, um Forschung zur Gendermedizin zu ermöglichen und deren Ergebnisse in die Ausbildung von Ärzt*innen einfließen.

Ein weiteres zentrales Thema der Gesundheit von Frauen ist, dass sich alle Menschen vor Krankheiten schützen können und selbst entscheiden, ob und wann sie Kinder bekommen möchten. Insbesondere Frauen haben das Recht, informiert zu werden und Zugang zu sicheren, wirksamen, erschwinglichen und akzeptablen Familienplanungsmethoden ihrer Wahl, sowie zu anderen Methoden ihrer Wahl zur Regulierung der Fruchtbarkeit zu haben, die nicht gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen. Daher ist es unerlässlich, dass Verhütungsmittel immer und überall umsonst sind. Nicht nur die Kosten für hormonelle Verhütungsmittel, sondern auch Barrieremethoden (Diaphragma, Kondom, Dental Dam etc.) müssen übernommen werden, damit die Wahlfreiheit gewahrt wird, die Verantwortung der Schwangerschaftsverhütung nicht einseitig auf die Frau abgewälzt wird und nicht zuletzt auch, damit nicht nur Schwangerschaften, sondern auch Krankheiten verhütet werden können.
Außerdem ist es unerlässlich, dass Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden. Dazu gehört die Erarbeitung einer neuen Regelung für Schwangerschaftsabbrüche und die Abschaffung des Paragrafen §219a im Strafgesetzbuch.

4. Schluss

Alldem entsprechend möge die Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg beschließen an dieser Stelle ihre queerfeministischen Positionen mit denen der Bundesebene abzugleichen und passende und bisher nicht in der Beschlusslage auftauchende Forderungen auf einem der kommenden Bundeskongresse einzubringen.

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In diesem und allen dazugehörigen Leitanträgen rund um die Landesmitgliederversammlung im Dezember 2018 der GRÜNEN JUGEND Hamburg wurde der Genderstar für Inter* und trans* verwendet. Diese Begriffe stehen für Intergeschlechtlichkeit und -sexualität beziehungsweise Transidentität und -sexualität. So werden nicht allein die weibliche und männliche Form abgebildet, sondern auch alle anderen Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuordnen. In der Abkürzung FIT* taucht der Genderstar stellvertretend für alle nicht-binären Kategorien am Ende auf.



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