12. Juni 2026

Jusos Hamburg und GRÜNE JUGEND Hamburg lehnen Einführung der Regelanfrage durch rot-grünen Senat ab

Die Hamburgische Bürgerschaft wird am 17. Juni über den umstrittenen Gesetzesentwurf des rot-grünen Senats beraten, welcher die Einführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für den öffentlichen Dienst in Hamburg vorsieht. Die Jusos Hamburg und die GRÜNE JUGEND Hamburg halten das Gesetz für einen historischen Fehler. Sie laden am 16. Juni um 15 Uhr zu einer öffentlichen Pressekonferenz auf die Schleusenbrücke ein, bei der auch Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, und Hans-Peter de Lorent, Träger des Bundesverdienstkreuzes und ehemaliger Betroffener von Berufsverboten, sprechen werden

Das Gesetz zur Einführung einer Regelanfrage sieht vor, dass der Verfassungsschutz bei Bewerber:innen und bestimmten Bediensteten des öffentlichen Dienstes überprüft, ob geheimdienstliche Erkenntnisse im Zentralregister der Nachrichtendienste (NADIS-WN) über die Person vorliegen. Sollte das Gesetz die Hamburgische Bürgerschaft am 1. Juli passieren, dürften mehrere tausend Menschen jährlich in Hamburg durchleuchtet werden.

Mit der Regelabfrage möchte der Hamburger Senat laut eigener Darstellung verhindern, dass religiöse Extremist:innen und Rechtsextremist:innen in den öffentlichen Dienst gelangen. Trotz der grundsätzlich nachvollziehbaren und lobenswerten Motive warnen nicht nur die Jugendorganisationen, sondern auch die Gewerkschaften vor den weitreichenden und unverhältnismäßigen Folgen, die dieses Instrument nach sich ziehen kann. Historisch erinnert die Regelabfrage an die Logik des sogenannten „Radikalenerlasses“, der in den 1970/80er Jahren zu Berufsverboten insbesondere im gesellschaftlich linken Milieu und ein massiver Eingriff in die Grundrechte von Betroffenen ist. Erst im Jahr 2018 hatte die Hamburgische Bürgerschaft die Umsetzung des Radikalenerlasses bedauert und eine wissenschaftliche Aufarbeitung beschlossen. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bezeichnete die Überprüfung durch den Verfassungsschutz 2022 als „unrühmliches Kapitel der Hamburger Geschichte“ und entschuldigte sich im Namen der Bürgerschaft bei den Betroffenen.

Wir teilen die Sorgen, die der DGB Hamburg in der Pressemitteilung vom 29. Mai 2026 geäußert hat. Die Vorsitzende des DGB Hamburg Tanja Chawla, die an der Pressekonferenz am kommenden Dienstag ebenfalls teilnehmen wird, sagt dort: „Der Senat schießt mit diesem Gesetz weit über das Ziel hinaus. (…) So schreckt man junge Leute ab – gerade jene, die sich für Klimaschutz, Frieden und gegen Rechtsextremismus einsetzen.“

Historische Parallelen zum Radikalenerlass der 1980er Jahre

Hans-Peter de Lorent, Träger des Bundesverdienstkreuzes, Mitglied der Grünen und ehemaliger Betroffener von den Berufsverboten in Hamburg: „Vor zwei Jahren hat sich die HamburgischeBürgerschaft für die Berufsverbote entschuldigt, die bundesweit tausenden Menschen ihre berufliche Existenz gekostet haben. Den wenigsten Abgeordneten der rot-grünen Fraktion dürfte bewusst sein, welche weitreichenden Folgen die Einführung der Regelanfrage in Hamburg haben wird.“

Hamburg war das erste Bundesland, in dem auf Grundlage des Radikalenerlasses ab dem 23. November 1971 Berufsverbote ausgesprochen wurden. Dazu De Lorent: „Hamburg prescht erneut vor und möchte Bewerber des Öffentlichen Dienstes überwachen. Das halte ich für einen fatalen Fehler.“

Vielschichtige Kritik am Gesetz

Bereits bei der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses waren verschiedene Probleme des Gesetzesentwurfs benannt worden. Insbesondere der Maßstab der sog. Verfassungstreue bleibt völlig unklar. Ob die Teilnahme an einer Demonstration der Seebrücke oder der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN-BdA), beide Gruppen tauchten in der Vergangenheit in Berichten des Landesamts für Verfassungsschutz auf, für eine Ablehnung durch die Personalstelle ausreicht, bleibt so offen. Hier wurde trotz Warnungen der Sachverständigen nicht nachgeschärft, der Gesetzesentwurf des Senats blieb unverändert.

Zudem kann die Regelanfrage kann schon in diesem Jahr zum Eigentor werden: Sollte die in Sachsen-Anhalt gesichert rechtsextreme, völkische AfD das dortige Innenministerium übernehmen, kann sie nach Belieben Informationen in das nachrichtendienstliche Informationssystem einspeisen. Die Hamburger Behörden wären dann dazu verpflichtet, diese Erkenntnisse hierzulande bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.

Defizitärer Rechtsschutz

Im Gegensatz zum historischen Radikalenerlass soll es Betroffenen der Regelanfrage zwar grundsätzlich möglich sein, mit einer Klage vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.

Paul Strothmann, Landesvorsitzender der Jusos Hamburg und selbst Jurist, schränkt jedoch ein: „Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und arbeitet entsprechend mit geheimdienstlichen Mitteln. Die Sicherheitsbehörden sind deshalb auch rechtlich gar nicht verpflichtet, im Falle einer ‚erfolgreichen‘ Regelanfrage alle Erkenntnisse offenzulegen – auch wenn der Senat volle Transparenz verspricht.“

Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hunderte Buchhandlungen vom Bundesamt für Verfassungsschutz durchleuchten ließ. Mehrere Buchhandlungen, darunter die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ aus Hamburg, waren in diesem Zuge vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen worden. Insbesondere weil die Buchläden nichts von der geheimdienstlichen Abfrage wussten, gab es einen breiten medialen Aufschrei. Weil die Überprüfung dabei ohne gesetzliche Rechtsgrundlage vorgenommen wurde und deshalb offensichtlich rechtswidrig war, sagte Wolfram Weimar die Preisvergabe daraufhin komplett ab.

„Der Verfassungsschutzskandal um den Deutschen Buchhandlungspreis muss uns als warnendes Beispiel dienen. Geheimdienste haben eine Aufgabe, nämlich die unmittelbare Gefahrenabwehr. Wenn Geheimdienste in andere Lebensbereiche eingreifen, wird es mit Blick auf Grundrechte der Bürger:innen brandgefährlich“, ergänzt Strothmann.

Breite Kritik muss die Fraktionen zum Umdenken bringen

In der jüngeren Vergangenheit sind in Hamburg tatsächlich vereinzelte Mitarbeitende durch islamistische bzw. rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen. Dabei handelte es sich allerdings nicht um verbeamtete Lehrerinnen oder Polizisten, die man nach der Verbeamtung auf Lebenszeit tatsächlich nur unter sehr hohen rechtlichen Hürden aus dem Dienst entfernen kann. Stattdessen sind es vor allem vorübergehend bzw. tariflich Beschäftigte gewesen, bei denen die rechtlichen Hürden für eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst weitaus niedriger sind.

„Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden mit der Regelanfrage unter Generalverdacht gestellt. Dabei zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre sehr deutlich: Der öffentliche Dienst kann mit den bestehenden Instrumenten sehr gut geschützt werden – auch ohne die geplante Regelabfrage. “, so die Jusos und die Grüne Jugend Hamburg.

Leon Meyer, Landessprecher der Grünen Jugend: „Der Widerstand gegen dieses Gesetz wird von dutzenden Jugendorganisationen unterstützt, darunter die Jugendorganisationen der beiden Hamburger Regierungsparteien. Das hat seinen Grund: Hamburg ist das erste Bundesland, das derart weitreichende Überprüfungen durch den Geheimdienst ermöglichen will.“ Mit Blick auf den fortgeschrittenen Gesetzgebungsprozess in Hamburg werden nun auch in anderen Bundesländern entsprechende Regelungen diskutiert. Dazu Meyer: „Die Hamburgische Bürgerschaft muss ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und diesen Gesetzesentwurf stoppen!“

Zur Pressekonferenz am 16. Juni

An der Pressekonferenz werden teilnehmen: Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, Hans-Peter de Lorent, Betroffener des Radikalenerlasses, Paul Strothmann, Jusos Hamburg, Leon Meyer, Grüne Jugend Hamburg. Die Pressekonferenz wird moderiert von Antje Géra.

Fragen der Presse sind ausdrücklich erwünscht.