Die Grüne Jugend spricht sich gegen ” § 4 Abs. 2 S. 1 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) Hamburg” in seiner jetzigen Fassung aus.
Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen und der empfundenen Willkür in der Anwendung sehen wir es als erforderlich an, dass die Polizei nicht eigenmächtig ein solches Gebiet ausrufen darf, sondern dieses richterlich beantragen muss, vergleichbar mit einem Durchsuchungsbefehl.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz eine klare räumliche und zeitliche Beschränkung erhält und nach dem Ablauf oder voraussichtlichen Ablaufen der zeitlichen Frist richterlich erneut beantragt werden muss. [...]