Digitale Metropole Hamburg – Vernetzung des öffentlichen Raumes
Datum: 26. Mai 2016 | Beschluss, Themen | Digital, Hamburg, Stadtentwicklung
Wir GRÜNE sind eine zukunftsgerichtete Partei und trieben die Modernisierung unserer Gesellschaft voran. Ein Eckpfeiler davon ist die Vernetzung der Menschen.
Die Lebens- und Arbeitswelt der Bürger_innen ist zunehmend in einem digitalen Kontext eingebettet. Ob Laptop, Netbook, Tablet oder Smartphone – mit dem Internet verbundene Geräte werden immer vielfältiger und sind kaum noch für jemanden aus dem Alltag wegzudenken. Jedoch haben nicht alle dieser Geräte automatisch einen Internetzugang über Mobilfunk und sind somit auf WLAN-Lösungen angewiesen. Das Bedürfnis nach Vernetzung muss sich deshalb in der Infrastruktur einer auf die Bürger_innen ausgerichteten Stadt widerspiegeln.
Viele Pendler_innen würden die Zeit ihres täglichen Arbeitsweges gerne produktiver nutzen. Sei es, um mit dem Laptop schon mal die Mails im Büro zu checken oder auf dem Nach-Hause-Weg mit der Familie zu skypen. Oder wieso nicht einfach im Sommer den Arbeitsplatz in einen Park verlegen? Frei zugängliches Internet erweist sich als Grundbedürfnis vor allem für junge Wähler_innenschichten. Verbindung aufzubauen mit einem Netz, mit einer Stadt, mit den Menschen ist auch international für die Besucher_in, die keine lokale SIM-Karte und somit keine Mobilfunk-Datenverbindung hat, ein Zeichen von Weltoffenheit und Willkommen-Sein in Hamburg.
Beispiele von internationalen Vorreiter_innen finden sich zu Hauf. Ein Blick nach Japan zeigt, was auf lange Sicht für den Tourismus möglich ist. Die staatliche App „Japan Connected-free Wi-Fi“ stellt offline Kartenmaterial und Reiseführer bereit und navigiert Tourist_innen jeweils zum nächstgelegenen der über 200.000 öffentlichen WLAN-Zugängen von Bahnen, Städten, und Einkaufszentren; selbst Geldautomaten haben ihre eigenen Hotspots! Moskau und Seoul demonstrieren, dass auch U-Bahn-Fahrgäste 100m unter der Erde nicht auf eine Verbindung verzichten müssen. In Estland, Österreich oder Schweden gibt es ebenfalls flächendeckend Zugänge in Behörden, auf öffentlichen Plätzen und in Bahnen.
Mit dem Wegfall der deutschen Störer_innenhaftung eröffnen sich nun endlich die Möglichkeiten, zu den weltweiten Vorreiter_innen aufzuschließen. Stuttgart hat Anfang des Jahres bereits ein Pilotprojekt gestartet und testet, welche Technologie für die Ausstattung der S-Bahn Züge am geeignetsten ist.
Deswegen fordern wir die GRÜNEN Senatsmitglieder sowie die GRÜNE Bürgerschaftsfraktion auf, die Vernetzung des öffentlichen Raumes in Hamburg energisch voranzutreiben.
Ziel muss sein, ein Hamburg-weites Netzwerk mit einheitlicher und erkennbarer SSID, wie beispielsweise „Hamburg free WiFi“ zu etablieren. Dieses muss GRÜNEN Datenschutzstandards genügen und auf eine Registrierung und damit Beobachtung der Nutzer_innen verzichten. Der Benutzung soll möglichst einfach gestaltet werden, weshalb ein Verzicht auf AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) wünschenswert wäre.
Die Mandatsträger_innen mögen darauf hinwirken, dass Hamburg eine Machbarkeits- und Kostenevaluationsstudie für die Internetanbindung der meistfrequentierten öffentlichen Verkehrsmittel mit den durchschnittlich weitesten Fahrtstrecken in Auftrag gibt. Explizit seien hier neben den Buslinien, die nach und nach ausgerüstet werden, vor allem die Züge und Bahnhöfe der S-Bahn, der U-Bahn und des Regionalbahnnetzes genannt.
Neben der technischen Studie muss anschließend individuell geprüft werden, wie sich eine Ausstattung in den jeweiligen Betreiberverträgen verankern lässt. Des Weiteren sollen öffentliche Plätze, Parks und Gebäude ausgestattet werden. Es mögen außerdem Kooperationsmodelle geprüft werden, bei denen Gewerbetreibende das Hamburg-Wifi in Restaurants, Cafés, etc. installieren dürfen. Gerade für Hamburg als Cluster-Standort für die IT- und Medienbranche und als weltoffene Besucher_innenstadt ist ein konsistentes Image als Internet-affine, moderne und innovative Metropole wichtig.
Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 25. Mai 2016.
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