8. Februar 2022

GRÜNE JUGEND Hamburg kritisiert die Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts zu Polizeikontrolle auf St. Pauli



Am 20. Januar 2022 entschied das Hamburger Oberverwaltungsgericht, dass die bisherige, anlasslose Kontrollpraxis der Polizei auf St. Pauli rechtmäßig sei. Es begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass als Anlass einer Polizeikontrolle bereits „szenetypisches Verhalten“ ausreichen könne, wofür explizit auch die Hautfarbe ein Indiz sein könne.

Dazu Ajla Deichmann, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Hamburg: „Wir verurteilen die Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts zu den anlasslosen Polizeikontrollen auf St. Pauli. Die Kontrollen des Klägers waren rassistisch und basierten auf diskriminierenden Zuschreibungen im Zusammenhang mit vermeintlich gefährlichen Orten. Die Hautfarbe darf – entgegen der Auffassung des Gerichts – nicht als Indiz für „szenetypisches Verhalten“ und damit als Anlass für polizeiliche Kontrollen gewertet werden!“

Julius Nebel, Sprecher der GRÜNEN JUGEND Hamburg, ergänzt: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts legitimiert den institutionellen Rassismus in den deutschen Sicherheitsbehörden weiter. Wir brauchen endlich strukturelle Veränderungen innerhalb der Polizei! Notwendig sind insbesondere Prävention durch die Stärkung sozialer Träger, Deeskalation in polizeilichen Verfahren durch eine Entmilitarisierung, eine externe Kontrolle unabhängiger Polizeibeauftragten und die Zulassung von Studien zu Racial Profiling. “

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

Ajla Deichmann: ajla@gjhh.de

Julius Nebel: julius@gjhh.de



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