13. Mai 2019

Grüne Jugend verhindert Klimaschutzgesetz auf der LMV!



What?! Echt jetzt?! Aber doch, so ist es: Die Auseinandersetzung mit einem Antrag für ein Klimaschutzgesetz in Hamburg war ein großer Bestandteil der Arbeit des Arbeitskreises Klima, Umwelt und Natur während der letzten Wochen. Es handelte sich um einen regelrechten Thriller – Änderungsanträge wurden geschrieben, Strategien wurden diskutiert. Noch einen Tag vor der Landesmitgliederversammlung hatten sich junggrüne Verfechter*Innen von klimagerechter Politik auf eine Schlacht auf der Landesmitgliederversammlung vorbereitet und ihre Reden präzise ausformuliert. Nun wurde der Antrag zurückgezogen. Ein Teilerfolg!

Halt, stop! Wieso habt ihr eine Schlacht gegen das Klimaschutzgesetz vorbereitet? Sind wir nicht eigentlich Team Klimaschutz? 

Die Landesarbeitsgemeinschaft Energie der Grünen Hamburg hatte in Zusammenarbeit mit Jens Kerstan (Senator für Umwelt und Energie) und Ulrike Sparr (Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, Energie und Landwirtschaft der Grünen Fraktion) einen Antrag formuliert; jener Antrag forderte, dass in Hamburg ein Klimaschutzgesetz erarbeitet werden sollte: So weit so gut. Eigentlich ein Selbstläufer. Doch plötzlich war da ein Stachel und es wurde ungemütlich: Die Grüne Jugend bombardierte die Antragssteller*Innen mit diversen Änderungsanträgen. Die vorgeschlagenen Eckpunkte und Zahlen passten uns nicht in den Kram. Naja. Nicht nur uns. Eben dem Klima nicht. Unserer einzigen Welt.  

Und wir hatten eine wirklich gute Argumentationsgrundlage – schließlich entsprechen die von uns postulierten Zahlen der wissenschaftlich begründeten Notwendigkeit. Die globale Erderwärmung soll auf höchsten 1.5° begrenzt werden – ein Ziel des Pariser Abkommens. Im Prinzip: Ein Weltvertrag. Ein Klimaschutzgesetz, das nicht mit dem Abkommen kompatibel wäre, würde ein Abrücken vom Pariser Abkommen gleichkommen. 

Hamburg sollte laut beantragtem Klimaschutzgesetz bis 2050 klimaneutral sein; wir fordern Klimaneutralität ab 2035. Der Kohleausstieg sollte bis 2030 erfolgen: Wir fordern 2025. Doch die Antragsteller*Innen befinden sich in einer Zwickmühle: Als Regierende vertreten sie schließlich den Status Quo – Forderungen, die nicht im Einklang mit bisherigen Entscheidungen der Regierung sind, würden ebenjene angreifbar machen. 

Ohne Frage: Auch die Gegenseite möchte das Klima schützen! Doch entflammte ein Konflikt des strukturkonformen, realpolitisch Machbaren und der Dringlichkeit der Klimakrise. Unser Haus brennt! In diesem Sinne handelt es sich bei dem Konflikt um diesen Antrag um nicht weniger als eine Identitätsfrage; eben darum, zu akzeptieren, dass es sich um eine Krise handelt und entsprechend zu agieren.

Nach unserer Einmischung war der Vorschlag der Antragsteller*Innenkommission eine Verschiebung des Antrags auf einen Landesausschuss im August – mit der Begründung, dass der berechtigte Konflikt weiterer Informationen bedarf, es Mitgliederabende zum Thema geben könnte und die Behörde für Umwelt und Energie ausarbeiten könnte, was die Konsequenzen unserer Zahlen für Hamburg wären. Damit haben wir eine innerparteiliche Debatte angestoßen. 

Wir erwarteten, dass der Antrag zurückgezogen werden würde. Dies wäre ein wichtiges Zeichen, würde bedeuten: Der aktuelle Antrag kann so nicht bestehen bleiben. Bis vor einem Tag vor der Landesmitgliederversammlung wurde der Antrag nicht zurückgezogen. Es war der Beschluss des Arbeitskreises Klima, Umwelt und Natur in diesem Falle darum zu kämpfen, dass der Antrag auf jeden Fall auf der Landesmitgliederversammlung – also so schnell wie möglich – diskutiert werden würde. Nachdem wir dies dem Präsidium der Landesmitgliederversammlung und der Antragsteller*Innenkommission mitgeteilt hatten, wurde der Antrag letztendlich im letzten Moment zurückgezogen. 

Einerseits bedeutet dies, dass der Antrag frühestens im August auf dem Landesausschuss diskutiert und beschlossen werden kann. Ganze 4 Monate später. Andererseits besteht nun die Möglichkeit, dass ein gemeinsamer Antrag erarbeitet werden kann – eben auch mit anderen Landesarbeitsgemeinschaften und der Beteiligung der Grünen Jugend. Wir sehen dies als Erfolg und als Zeichen dafür, dass wir als Grüne Jugend etwas bewirken können und dass unsere Stimme zählt. Wir müssen dran bleiben, und alles daran setzen, ein Klimaschutzgesetz zur Beschlusslage zu machen, das tatsächlich die weltweite Klimagerechtigkeit wahren kann.

von Andreas Strube



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