3. Juli 2019

Humanität und Teilhabe statt „Geordnete Rückkehr“



Der Bundestag hat im Juni 2019 das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen. Das Gesetz opfert humanitäre und menschenrechtliche Anliegen zu Gunsten von „Abschiebungen um jeden Preis“. So wird das bedingungslose Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verwehrt und Schutzsuchende werden durch Abschiebehaft in regulären Gefängnissen kriminalisiert. Zudem folgt es der Strategie der CDU, potenziell ausreisepflichtige Menschen zu isolieren, um gesellschaftliche Teilhabe zu verhindern und Abschiebungen damit zu erleichtern.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg verurteilt das Gesetz als rechtswidrig sowie inhuman und fordert gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus!


Schutz suchen ist kein Verbrechen!

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll es bis 2022 erlauben, abgelehnte
Asylbewerber*innen in regulären Gefängnissen unterzubringen. Trotz einer vorgesehenen „räumlichen Trennung“ würde dies einer Aufhebung des Trennungsgebotes von Strafgefangenen und Menschen, die abgeschoben werden sollen gleichkommen und somit klar gegen geltendes Europarecht verstoßen. Schutzsuchende Menschen haben keine Straftat begangen und dürfen daher unter keinen Umständen als Straftäter*innen behandelt werden!

Außerdem weitet der Gesetzentwurf die Zahl der Abschiebehaft-Gründe stark aus. So könnten praktisch alle vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Abschiebehaft genommen werden, da „Fluchtgefahr“ sehr weit definiert ist. Entsprechend des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann die Inhaftierung als einer der stärksten staatlichen Eingriffe in die Rechte des Menschen nur als letztmögliches Mittel angewandt werden. Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz soll Abschiebehaft jedoch zum Normalfall werden, womit die Bundesregierung rechtstaatliche Prinzipien eindeutig dem Ziel möglichst vieler Abschiebungen unterordnet.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg fordert die klare Einhaltung des europarechtlich verankerten Trennungsgebots sowie des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.


Inklusion statt Isolation

Im Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist die Einführung eines neuen Aufenthaltsstatus für Menschen mit ungeklärter Identität vorgesehen, der diese zu Geduldeten zweiter Klasse degradiert. In der Praxis ist festzustellen, dass es viele Probleme bei der Identitätsfestellung und Anerkennung von Dokumenten gibt, auf die die Menschen selbst keinen Einfluss haben. In vielen Fällen würden sie dennoch Sanktionen zu spüren bekommen, da nicht immer eindeutig nachweisbar ist, wodurch diese Komplikationen entstehen.

Der neue Aufenthaltsstatus stellt für alle davon betroffenen Menschen eine
Stigmatisierung dar. Menschen werden noch weiter abgewertet, als sie es durch ihren Status als „Geduldete“ ohnehin schon werden.

Diese Ungerechtigkeit wird durch die vorgesehenen Konsequenzen aus dem neuen Duldungsstatus noch verschlimmert. Den Menschen sollen zusätzliche Arbeitsverbote erteilt werden, sie sollen durch eine Wohnsitzauflage an ihrer Bewegungsfreiheit gehindert werden und ihnen drohen Bußgelder.

Darüber hinaus soll es ermöglicht werden, alleinstehende Geflüchtete statt
bisher sechs Monaten bis zu 18 Monate in Ankerzentren festzuhalten.

Die Einführung des neuen Duldungsstatus und die Verlängerung des maximalen Aufenthaltes in Ankerzentren beabsichtigt, Menschen beim Ankommen in diesem Land zu hemmen. So werden diese Perspektivlosigkeit ausgesetzt und zum Teil in die Kriminalität gedrängt – z.B. zu Schwarzarbeit.

Sie werden zwar in ihrem Aufenthalt hier geduldet, es wird aber nur auf den Tag gewartet, an dem sie endlich abgeschoben werden können.

Zudem soll die Zeit, die Menschen diesen Status tragen, nicht auf die
Aufenthaltsdauer angerechnet werden, sodass sie nicht in einen legalen Status hineinwachsen können und zu befürchten ist, dass Menschen jahrelang in Deutschland leben und weiterhin keine Bleibeperspektive absehbar ist.

Menschen, noch weiter als ohnehin schon, in eine solche Lebenslage des ständigen Abwartens zu drängen und sie damit zu entrechten, ist nicht mit humanistischen Grundwerten vereinbar.

Die GRÜNE JUGEND Hamburg lehnt daher eine Einführung dieses stigmatisierenden und entrechtenden Status entschieden ab.


Existenzminium ist nicht verhandelbar

Menschen, die in einem anderen EU-Staat internationalen Schutz bekommen können, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen mehr haben. Damit sollen sie zur Ausreise in das andere EU-Land bewegt werden. So soll maximal zwei Wochen lang – einmal in zwei Jahren – eingeschränkte finanzielle Unterstützung gezahlt werden, daran anschließend sollen die Zahlungen eingestellt werden.

Es wird nicht gelingen, Menschen, die aus guten Gründen in Deutschland bleiben wollen, so zur Ausreise zu zwingen. Viel mehr zwingt die Politik die Menschen so in Armut und Obdachlosigkeit und verursacht nur, dass noch mehr Menschen unter prekären Bedingungen illegalisiert in Deutschland leben.

Wir fordern stattdessen, Menschen, die in Deutschland leben, weiterhin durch uneingeschränkte Sozialleistungen ein Leben hier zu sichern.


Keine Kriminalisierung von Zivilcourage

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht, im Vergleich zu Seehofers ursprünglichen Plänen, keine Haftstrafen mehr für ehrenamtliche Helfer*innen und Journalist*innen vor, wenn sie Geflüchtete gezielt oder durch allgemeine Verbreitung von Informationen vor Abschiebungen warnen. „Wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Haupttat“, beispielsweise der Weitergabe von Botschafts- oder Arztterminen im Zuge von Beratungsgesprächen, können sie aber weiterhin belangt werden. Für Behördenmitarbeiter*innen hingegen bleibt die Gefahr der Strafverfolgung auch bei gezielter Warnung noch bestehen. Dies wird damit begründet, dass solche, sowie routinemäßige Termininformation im Rahmen von
Abschiebeverfahren unter das Dienstgeheimnis fallen. Dies führt zu massiver Verunsicherung bei Behördenmitarbeiter*innen und ehrenamtlichen Geflüchtetenhelfer*innen sowie dazu, dass die Schwelle für Engagement für Geflüchtete erhöht wird.

Oft besteht auch während einer angesetzten Abschiebung weiterhin die Chance, das Verfahren vor Gericht für den*die Geflüchtete*n positiv zu entscheiden. Um ein solches Verfahren zu ermöglichen, darf der*die Betroffene jedoch nicht schon aus Deutschland abgeschoben worden sein.

Justizministerin Katarina Barley begründete ihren Einsatz gegen die nun
ausgesetzten Haftstrafen mit der Äußerung: „Flüchtlingshelfer sind keine
Kriminellen.“. Wir finden jedoch: Nicht nur NGOs oder Anwält*innen sind
Geflüchtetenhelfer*innen, sondern auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie müssen ihrem Gewissen folgen können und Menschen vor einer Abschiebung warnen dürfen, die das Leben, die Freiheit und die Menschenrechte der Betroffenen direkt gefährden würden.

Deswegen fordert die GRÜNE JUGEND Hamburg, jegliche Kriminalisierung, sowohl von ehrenamtlichen Helfer*innen, Organisationen, als auch von
Behördenmitarbeiter*innen zu unterlassen.


Hamburg: Sicherer Hafen heißt Bleiberecht und Menschenwürde!

Die GRÜNE JUGEND Hamburg fordert den Hamburger Senat auf sich diesem inhumanen Gesetz entgegenzustellen.

So sind die Länder in keinster Weise verpflichtet, von der rechtlichen
Möglichkeit, Schutzsuchende in Gefängnissen unterzubringen, Gebrauch zu machen. Entsprechend soll Hamburg das Trennungsgebot von Strafgefangenen und Menschen, die abgeschoben werden sollen, weiterhin aufrecht erhalten.

Außerdem fordern wir den Hamburger Senat auf, die Ausländer*innenbehörde anzuweisen, alle Ermessensspielräume auszunutzen, um den neuen Duldungsstatus keinem Menschen zuzuschreiben.



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