In Artikel 2 des Grundgesetzes sind das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit festgeschrieben. Daraus ergibt sich unserer Meinung nach auch ein Recht auf Verhütung. Alle Menschen sollen sich vor Krankheiten schützen können und selbst entscheiden, ob und wann sie Kinder bekommen möchten.
Auch die UN-Weltfrauenkonferenz schrieb schon 1995: „Reproduktive Gesundheit bedeutet deshalb, dass Menschen ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben können und dass sie die Fähigkeit zur Fortpflanzung und die freie Entscheidung darüber haben, ob, wann und wie oft sie davon Gebrauch machen. In diese letzte Bedingung eingeschlossen sind das Recht von Männern und Frauen, informiert zu werden und Zugang zu sicheren, wirksamen, erschwinglichen und akzeptablen Familienplanungsmethoden ihrer Wahl sowie zu anderen Methoden ihrer Wahl zur Regulierung der Fruchtbarkeit zu haben, die nicht gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen.“ [...]
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